Der Duden ist nur der DudenZur Kriminalgeschichte der Rechtschreibungvon Hans Dietrich JensenEs bleibt übrig einen gegenstand zu berühren, vor dem mir bangt, ich meine die art und weise wie wir unsere sprache mit buchstaben schreiben. dies köstliche mittel das fliegende wort zu fassen, zu verbreiten und ihm dauer zu sichern, musz allen völkern eine der wichtigsten angelegenheiten sein, und die freude, welche eine vollkommne schrift gewährt, trägt wesentlich bei dazu den stolz auf die heimische sprache zu erhöhen und ihre ausbildung zu fördern. vor mehr als 800 jahren, zu Notkers zeiten in Sanct Gallen, war es besser um die deutsche schreibung bestellt und auf das genaue bezeichnen unsrer laute wurde damals grosze sorgfalt gewendet; noch von der schrift des 12. und 13. jh. läszt sich rühmliches melden, erst seit dem 14. begann sie zu verwildern. (Jacob Grimm, "Über das pedantische in der deutschen sprache", 1847) Jacob Grimm, Gigant der Germanistik, hat die Verwilderung der deutschen Rechtschreibung nicht aufhalten können; und wir können glücklich darüber sein, denn, wenn es nach ihm ginge, würde unsere Schrift ziemlich getreu die Lautgestalt der Wörter widerspiegeln – die Lautgestalt, die sie im Hochmittelalter hatten. Ähnlich glücklos waren nach ihm viele andere, die unsere Orthographie auf eine neue Grundlage stellen wollten. Seit einhundert Jahren ist der Duden die einzige Instanz, die auf die Schreibung des Deutschen überhaupt Einfluß hat. Die anstehende Rechtschreibreform ist der Versuch von amtlicher Seite, die Schreiber vom Joch dieses mächtigen Wörterbuches zu befreien. Die Zeiten, in denen der Duden „maßgebend in allen Zweifelsfällen“ war, sind vorbei. Doch er gibt sich nicht ohne Kampf geschlagen. Aus grauer VorzeitDeutschsprachige Dialekte werden ungefähr seit dem achten nachchristlichen Jahrhundert geschrieben. Man übernimmt das lateinische Alphabet, modifiziert es allenfalls leicht und preßt es dann mit Gewalt auf den Lautbestand des jeweiligen Dialekts, wobei man regelmäßig in Kauf nimmt, daß die Laut-Buchstabenbeziehung aufgeweicht wird: Die Schreibung der Umlaute als ae etc. resultiert aus dieser Problemlage, und auch die Di- und Trigraphen ch und sch sind Wege, mit einem Alphabet, das für eine andere Sprache gemacht ist, klarzukommen. Die Rechtschreibung eines Schreibers ist in dieser Phase vor allem durch die Tradition seiner Schule bestimmt. Dabei nimmt sich jeder von ihnen allerdings das Recht, die ihm dargebrachte Schrift in der eigenen Praxis zu verbessern. Man findet im Althochdeutschen entsprechend fast soviele Schreibvarianten wie überlieferte Schriftzeugnisse. Unter diesen Bedingungen ist die Schrift nur deshalb lesbar, weil die Kenntnis der Buchstaben und ihrers jeweiligen Lautwertes ausreicht, geschriebene Wörter zu entziffern. Die durch den Buchdruck eingeleitete Verbreitung von Schriftgut über weitere Kreise, ein zunehmender Briefverkehr im deutschsprachigen Raum sowie eine wachsede Mobilität der gebildeten Schichten schaffen neue Anforderungen an die Schrift. Lautliche Unterschiede der einzelnen Dialekte werden nicht mehr in der Schrift repräsentiert. Es bildet sich eine hochsprachliche Norm, die zugleich Schreib- als auch Sprechnorm ist. Die Forderung ist nicht mehr „Schreib' wie Du sprichst“ sondern „Bringe Deine Sprache und Deine Schrift in Einklang“. Einflußreichere Grammatiker stützen diese Entwicklung. Schließlich gibt die allgemeine Schulpflicht den jeweiligen Kultusbehörden einen weiteren Anlaß, Regelbücher für die ihnen unterstehenden Schulen einzuführen. So verfaßt Konrad Duden sein Wortregister und erste Zeichensetzungsrichtlinen für die von ihm geleitete Schule. Sie werden später zum Vorbild für die preußische Regelung. Diese ist ihrerseits Grundlage der Zweiten Orthographischen Konferenz. Die amtlichen Regeln und ihre DudeninterpretationAuf dieser Konferenz von 1901 wird zunächst allerlei barocker Wildwuchs in der Orthographie zurückgestutzt. So hatten Schreiber das Dehnungs-h in Raht und anderen Wörtern nach vorne versetzt und damit Rhat gebildet, weil das griechisch und also gebildet aussieht. Die Konferenz von 1901 beseitigt diese griechischen Hs – mit der bekannten und unrühmlichen Ausnahme Thron. Wichtiger jedoch ist, daß diese Konferenz die gültige Rechtschreibung für die Deutsche Sprache fixiert. Sie ist seither in allen deutschsprachigen Ländern verbindlich an Schulen und für den Amtsgebrauch – mit der einen Ausnahme, dass (!) in der Schweiz kein ß gebraucht wird. Privatpersonen sind nicht an die festgelegten Regeln und Schreibungen gebunden. Doch es muß bekanntlich jeder, der aus wie guten Gründen auch immer von der verordneten Schreibung abweicht, damit rechnen, als dumm zu gelten. Zwar verlieren mit der jüngsten Rechtschreibreform die Regelungen der Zweiten Orthographischen Konferenz ihre Geltung im engeren Sinne, doch weichen die Neuregelungen nur selten von den damaligen Festlegungen ab. Die 1901 beschlossenen Vereinbarungen geben dem Schreiber eine Reihe von Freiräumen. Sie lassen die Zeichensetzung ungeregelt, mit Ausnahme von Apostroph und Bindestrich; und sie enthalten ebenfalls keine Aussagen über Zusammen- und Getrenntschreibung. Diese Bereiche sind also in das Ermessen des Schreibers gestellt. Das bedeutet: wenn ein Schreiber ein Komma setzt oder nicht setzt, so ist seine Entscheidung nicht richtig oder falsch, sondern nur mehr oder weniger glücklich, je nachdem, ob sie das Verständnis dessen, was er meint, erleichtert oder erschwert. Entsprechendes gilt, wenn ein Schreiber eine Floskel als ein Wort auffaßt. Ich habe zum Beispiel die starke Neigung „wiefolgt“ entgegen den Dudenangaben zusammenzuschreiben, weil dies meinem sprachlichen Empfinden näherkommt als die der Getrenntschreibung zugrunde liegende Auffassung, „wie folgt“ sei ein eingeschobener, elliptischer Nebensatz. Die amtlichen Regeln lassen dem Schreiber diese Freiheiten. Augenscheinlich sind Freiheiten in Deutschland unerwünscht, und so regt sich schon bald Widerstand gegen die allzu freizügen Regelungen. Im Vorwort zur achten Auflage seines Orthographischen Wörterbuchs der deutschen Sprache von 1911 benennt Konrad Duden die Schuldigen: Aber nicht nur für die Buchdrucker war das Nebeneinanderbestehen verschiedener Schreibweisen ein großer Übelstand; auch Schulbehörden glaubten den Lehrern und Schülern und Staatsbehörden den Kanzleibeamten das Recht der Entscheidung im Einzellfall nicht zugestehen (oder anders ausgedrückt) die Qual der Wahl nicht auferlegen zu sollen. Und an genau dieser Stelle beginnt die beispiellose Geschichte des Duden, der in wenigen Jahrzehnten zum bestimmenden Faktor der orthographischen Entwicklung des Deutschen wird. Bereits 1915 übernimmt die neunte Auflage des Duden die Empfehlungen zum Gebrauch der Satzzeichen aus der zweiten Auflage des Buchdruckerduden von 1907, womit typographische Konventionen schleichend zu Rechtschreib-Richtlinien gemacht werden. Sie sind seither, wenn auch mehrfach geändert, Bestandteil eines jeden Duden. Auch der Frage, wann man eine Verbindung zusammen und wann man sie getrennt schreiben muß, hat sich die Dudenredaktion inzwischen erfolgreich angenommen und hierzu ein ausgedehntes Regelwerk vorgeschlagen. Noch 1911 schreibt K. Duden im Abschnitt über die Kleinschreibung der Substantive: Bei denjenigen Substantiven, die allein oder in Verbindung mit andern ihre substantivische Geltung ganz oder teilweise eingebüßt haben, indem sie in andere Wortarten übergehen, wie [...], oder mit anderen Wörtern einen Begriff bilden, wie haus in haushalten, ist angegeben, ob sie in solchen Fällen mit großen oder kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben sind, und ob sie mit dem zu ihnen gehörigen Worte zusammengeschrieben werden dürfen. Jedoch sind die hier angegebenen Schreibungen nur als solche zu betrachten, die auf Grund des amtlichen Regelbuchs und der neuen Vorschriften (vgl. das Vorwort) unbedenklich angewendet werden dürfen, ohne jedoch Anspruch auf ausschließliche Gültigkeit zu haben. Von solch vorsichtiger Bescheidenheit ist in späteren Ausgaben nichts geblieben. Spätestens als 1955 die Kultusminister der Länder beschließen, daß die amtlichen Regeln von 1901 weiterhin die Grundlage für den Schulunterricht bilden, daß aber in Zweifelsfällen ein Lehrer sich am Duden zu orientieren habe, werden die Vorschläge des Duden von praktisch allen Lehrern zur Korrektur von Diktaten und Aufsätzen übernommen. Damit erlangen sie quasi-amtlichen Status. Diese Entwicklung ist in mehrfacher Hinsicht bedauerlich. Zum einen haben die Lehrer auf diese Weise ohne Rechtsgrundlage gehandelt, denn ungeregelte Bereiche wie die Interpunktion sind keine Felder von Zweifelsfällen, wo der Duden maßgebend gewesen wäre. Zweifelsfälle entstehen nur dort, wo die amtliche Regelung auslegungsbedürftig ist oder dem Schreiber ein Wissen abverlangt, daß nur durch gründliche Beobachtung der ganzen Sprachgemeinschaft zu erzielen ist. Ein klassisches Beispiel hierfür liefert die amtliche Festlegung, daß Hauptwörter in stehenden Verbindungen mit einem Zeitwort klein zu schreiben sind, wenn sie – meist weil ihre Bedeutung verblaßt ist – nicht mehr als Hauptwörter empfunden werden. 1901 geben die amtlichen Regeln dazu folgende Beispiele: not tun; schuld sein, feind sein, willens sein; mir ist angst; das ist schade; er gibt acht, er hält haus, er gibt preis, er hält stand, es findet statt, er hat teil, er nimmt teil, es nimmt überhand, es nimmt mich wunder; in acht nehmen, außer acht lassen, in stand setzen, im stande sein, zu stande kommen, von statten gehen, zu statten kommen, zu teil werden Hier haben die Kultusminister der Dudenredaktion übertragen, für alle verbindlich die Entscheidung darüber zu fällen, ob ein Hauptwort noch als solches empfunden wird oder nicht – was immer das heißen mag. Damit sind wir beim zweiten Grund angelangt, aus dem die Herrschaft des Duden zu beklagen ist. Er hat die ihm übertragene Aufgabe in sehr kritikwürdiger Weise erledigt. Tatsächlich hat sich die Zahl der Zweifelsfälle unter dem Regiment des Duden soweit vermehrt, daß die Redaktion mit Band 9, „Zweifelsfälle der deutschen Sprache – Wörterbuch der sprachlichen Hauptschwierigkeiten“ offen zugeben mußte, daß sie nicht mehr Herr der Lage ist – schließlich suchen wir bei den nicht erfaßten Nebenschwierigkeiten vergeblich nach Hilfe. Bleiben wir bei unserem Beispiel. Die amtlichen Beispiele lassen eine naheliegende Interpretation zu: das Hauptwort wird deshalb nicht mehr als solches empfunden, weil es in der Verbindung keine typische Hauptwortnegation mehr zu sich nehmen kann. Wir sagen „er gibt nicht acht“ und nicht etwa „er gibt keine Acht“; wir sagen „das ist nicht schade“ und nicht „das ist kein Schade“. Es wäre nun eine naheliegende Regelung gewesen, hätte die Dudenredaktion die Negationsprobe zu ihrer Auslegung dieser amtlichen Bestimmung gemacht, die an Vagheit kaum zu überbieten ist – schließlich wäre auch noch zu klären, wann eine feste Verbindung vorliegt: Gegenwärtig steht jeder Gebrauch eines Hauptwortes ohne Artikel im Verdacht eine Fügung zu bilden. Die Redaktion jedoch hat die Gelegenheit genutzt und gleich mehreres getan. Zum einen hat sie uns mit Schreibungen wie „das macht mir angst“ konfrontiert, die sich nicht mehr der Negationsprobe fügen. Hier wird nach Duden „angst“ nicht mehr als Hauptwort empfunden, übrigens anders als in „ich habe Angst“, wo der deutsche Sprecher die Angst noch dinglich spürt. Zum zweiten hat sie, erstmalig in der 14ten Auflage des Mannheimer Duden eine gestaffelte Kleinschreibung eingeführt wie z.B. „radfahren“ (klein und zusammen) aber „ich fahre Rad“ (groß und getrennt). Die amtlichen Beispiele enthalten eigens eine Teilfolge (von „achtgeben“ bis „wundernehmen“), der man entnehmen muß, daß, wenn der Infinitiv zusammen geschrieben wird, bei Getrenntschreibung infolge der typisch deutschen Tmesis nur Kleinschreibung in Frage kommt. Indem der Duden von diesem Prinzip abrückte hat er auch eine Inkonsistenz im eigenen Regelwerk geschaffen, denn die Frage der Zusammenschreibung von Haupt- und Zeitwort in festen Verbindungen hatte der Duden zwischenzeitlich so geregelt, daß Zusammenschreibung ein Zeichen dafür sei, daß das Hauptwort verblaßt sei. Damit wäre eigentlich die Kleinschreibung nach den Regeln erzwungen. Doch der Duden hat die Gelegenheit zu weiterer Differenzierung genutzt. In der folgenden Tabelle sind Beispiele zusammengestellt, die, wie wir in Band 3 der Duden-Taschenbücher erfahren, eine Folge zunehmender Verblassung bilden.
So feine Grade der Hauptwörtlichkeit kann ein Schreiber ohne Hilfe natürlich nicht unterscheiden. Die Dudenredaktion ihrerseits verfährt hier augenscheinlich willkürlich. Nicht nur, daß der Duden unsachgemäß auslegte: Selbst bei der Umsetzung an sich klarer Regeln scheitert er kläglich. So sind Hauptwörter klein zu schreiben, wenn sie als unbestimmte Zahlwörter gebraucht werden. Dennoch weigert sich die Dudenredaktion beharrlich, „ein Quentchen ... “ oder „eine Handvoll ... “ in Analogie zu „ein bißchen ... “ beziehungsweise „ein paar ... “ klein zu schreiben, obwohl die Wendungen in gleicher Weise benützt werden. Insgesamt ist das Duden-Regelwerk inzwischen so weit gewuchert und hat durch zahlreiche Einzelfestlegungen so sehr an Kohärenz verloren, daß niemand mehr in Übereinstimmung mit ihm verfährt oder auch nur dazu imstande wäre. Die Bestimmungen des Regelwerks sind bestenfalls Titel, unter die sich die Einzelfestlegungen des Wörterbuchteils mehr oder weniger zwanglos rubrizieren lassen. So läßt sich zwar sagen, daß dieses oder jenes Hauptwort in einer Verbindung mit einem Zeitwort kleingeschrieben wird, weil es verblaßt ist, doch reicht es längst nicht mehr, diese Regel zu kennen, um unbekannte Fälle richtig zu schreiben. Konsequent hat die Dudenredaktion schließlich jeden Versuch aufgegeben, eine systematische Gliederung des Regelteils durchzuhalten, und ist mit der 18ten Auflage zu einer alphabetischen Anordnung des Regelteils übergegangen. Dort wo Einzelfestlegungen nicht durchführbar sind, wie im Bereich der Interpunktion, sind die Dudenregeln insgesamt an formalen, grammatischen Kriterien orientiert und bemühen sich weniger darum, einen Kode zur schriftlichen Verständigung anzugeben, als für jeden Satz eine eindeutige Schreibung festzulegen. Damit kommen sie zwar Lehrern und Korrektoren zupaß, dem Schreiber und auch dem Leser würden aber sicherlich Hinweise ähnlich den Vorschlägen der folgenden Übersicht und ein paar erläuternde Beispiele genügen, übereinstimmendes Verständnis zu erzielen. Beispiele für alternative Empfehlungen zur Schreibung des Deutschen:
Die absurde Normierung durch den Duden jedoch hat soviel Einfluß auch in den Bereichen, wo sie weit über die amtlichen Regeln hinausgeht, daß ein Befreiungsschlag notwendig scheint. Damit sind wir bei der vieldiskutierten Reform der deutschen Rechtschreibung angelangt. Das Bemerkenswerte an ihr sind weniger die einzelnen Bestimmungen, die von denen die des Duden beträchtlich abweichen. Es ist vielmehr die Tatsache, daß nunmehr auch Zeichensetzung, Zusammen- und Getrenntschreibung und all die Kleinigkeiten, die der Duden sonst noch normiert hat, amtlich geregelt werden sollen. Die amtliche Regelung zieht lediglich nach, wo der Duden vorpreschte. Die Reform und der DudenDen Boden der amtlichen Regeln hatte der Duden mit seiner Praxis längst verlassen. Gott sei Dank ist er mit der Reform entmachtet. Der Kultusministerbeschluß von 1955 ist inzwischen außer Kraft gesetzt. Der Duden kann nicht mehr damit werben, „maßgebend“ zu sein. Seither wirbt er mit Sprüchen wie „nur der Duden ist der Duden“ und bezeichnet sich als „Standardwerk“. Jetzt gibt der Duden vor, „auf Grundlage der neuen Regeln“ zu verfahren. Das heißt aber nicht, daß er sich an die neuen Regeln hielte. Vielmehr nimmt er sich nach wie vor das Recht heraus, frei zu phantasieren und das Regelwerk dort zu korrigieren, wo es seinen eigenen Vorstellungen nicht entspricht. Schon im Vorwort zur 21ten Auflage erfahren wir: Die Einheitsschreibung fördert die schriftliche Verständigung, verhindert Mißverständnisse und Fehler bei der Entschlüsselung – auch der maschinellen – schriftlicher Nachrichten. Sie erhöht die Lesegeschwindigkeit und erleichtert das Textverstehen. Nicht zuletzt dient sie dem ganzen grafischen Gewerbe, und das nicht nur bei der Ausbildung und Schulung von Redakteuren, Setzern und Korrektoren. Deshalb ist es das Ziel der vorliegenden Neuauflage des Rechtschreibdudens, das amtliche Regelwerk im Hinblick auf klare Entscheidungen auszulegen, die der Zielsetzung der Neuregelung gerecht werden und dem Benutzer dabei doch verläßliche Schreibungen vorgeben. Mal ganz davon abgesehen, daß die gepriesenen Vorzüge der Einheitsschreibung keiner Prüfung standhalten, abgesehen davon, daß gerade das graphische Gewerbe und die werbende Industrie ohne alle Skrupel von der Einheitsschreibung abweichen und von Cerealien an Stelle von Zerealien sprechen, wenn es um Getreide geht, obwohl nach Einheitsschreibung Cerealien die altrömischen Spiele zu Ehren der Göttin Ceres bezeichnet. Mal abgesehen von der Dürftigkeit der Begründung bleibt also festzustellen, daß der Duden offen ankündigt, die Regeln verengend auszulegen, was wenigstens klarstellt, daß Lehrer ihn künftig nicht mehr bei der Korrektur von Schülerarbeiten heranziehen dürfen. Denn es ist klar, daß einem Schüler nur das als Fehler angerechnet werden darf, was sich allein unter Rekurs auf die amtlichen Regeln als falsch nachweisen läßt. Eine erste Verengung wird im Vorwort an gleicher Stelle explizit angekündigt: So geschieht dies etwa bei den Angaben zur Worttrennung, wo nicht alle Möglichkeiten im Wörterverzeichnis gezeigt werden, sondern nur diejenigen, die einer sinnvollen Auslegung des Regelwerks entsprechen. Verweise deuten auf weitere Möglichkeiten hin. So eingeladen, können wir also testen, was der Duden unter einer „sinnvollen Auslegung“ versteht. Die amtlichen Regeln selbst geben uns Beispiele an die Hand. So wird in der Regel 112 das Wort Helikopter angegeben, welches nach amtlichen Regeln an folgenden Stellen getrennt werden darf: He-li-ko-p-ter. Dies war übrigens schon seit 1901 der Fall, was der Duden damals ignorierte – bisher gab er He-li-ko-pter als zulässige Trennungen an. Der Duden gibt die Trennungen He-li-kop-ter an und bezeichnet dies als „sinnvolle Auslegung“. Eine Auslegung der Regeln, die nicht einmal alle Trennungen anerkennt, die in den Regeln als Beispiele genannt sind, ist keine Auslegung im normalen Sinn des Wortes. Eine Auslegung hätte die Beispiele zu benutzen, um dem Sinn der Regeln auf die Schliche zu kommen, um sie auf Fälle zu übertragen, die nicht in den Beispielen behandelt sind. Sowohl den Wortlaut als auch die Beispiele ignorierend ist die Praxis des Dudens reine Willkür. Verweilen wir ein bißchen bei der Worttrennung. Es ist schon nicht klar, warum der Duden in einer Vielzahl möglicher Trennstellen ein Problem sieht. Schließlich wird dadurch nicht einmal das Prinzip der Einheitsschreibung in Frage gestellt, da verschiedene Trennungen nicht miteinander in Konkurrenz stehen, wie verschiedene Schreibungen. Dennoch gibt der Duden nicht alle möglichen Trennungen an, was vor allem folgende Fälle betrifft: Die amtlichen Regeln stellen bei Zusammensetzungen, die als solche nicht mehr erkennbar sind, oder Fremdwörtern frei, ob man sie nach Zusammensetzung oder Sprechsilben trennen mag, oder nach Paragraph 108, der bestimmt, von Konsonantenketten zwischen Vokalen den letzten auf die neue Zeile zu nehmen. Der Duden macht von dieser Freiheit keinen besonders sinnvollen Gebrauch. Trennungen wie „mik-ro...“ oder „ag-ri...“ sind lediglich störend, weil sie den Sprechsilben nicht entsprechen. Trennungen wie „Konzent-rat“ oder „Herost-rat“ jedoch können schon als irreführend bezeichnet werden, da sie den Teil „rat“ abspalten, obwohl diese Wörter keine Räte bezeichnen. Man kann darin sogar einen Verstoß gegen § 111 E2 des amtlichen Regelwerkes sehen. Wir sind also gewarnt. Werfen wir einen Blick in den neugefaßten Regelteil. Nach der Reform nennt der Duden 136 Regeln, während er vorher satte 212 auflistet. Das entspricht allerdings bloß einer Ersparnis von zwei Seiten: 47 Seiten Regelteil der 20ten Auflage stehen 45 Seiten in der Neuausgabe gegenüber. Zusätzlich sind auch die amtlichen Regeln im Wortlaut abgedruckt. Auf diese wird im Regelteil häufig verwiesen, was den Eindruck einer Bezugnahme erweckt. Uns wird erklärt: Für alle diejenigen, die sich für den genauen Wortlaut der zugrunde liegenden amtlichen Regeln interessieren, wurden an geeigneten Stellen Verweise auf die Paragraphen und Unterabschnitte des Regelwerks eingearbeitet [...] Wo solche Verweise fehlen, handelt es sich meist um zusätzliche Empfehlungen und Erläuterungen der Dudenredaktion oder um Bereiche, die nicht zur Rechtschreibung im engeren Sinne gehören. Tatsächlich zählen die neuen amtlichen Regeln für die Dudenredaktion aber nicht mehr als die Regeln, die sie früher selbst erfunden hat. So lesen wir in Dudenregel 36 zur Verwendung des Gedankenstriches: Innerhalb eines Satzes kennzeichnet der Gedankenstrich eine längere Pause. Nicht nur, daß diese Regel wortwörtlich aus der 20ten Auflage abgeschrieben ist, in der sie unter der Nummer 56 firmierte – nein, sie kann nach der Reform nur noch als aus der Luft gegriffen bezeichnet werden. In den Paragraphen 82 – 84 der amtlichen Regeln wird die Funktion des Gedankenstriches beschrieben: von Pausen keine Rede. Noch Dreisteres finden wir, wenn wir die Erläuterungen und Beispiele zu Regel 36 anschauen: Dies gilt (das bezieht sich auf die „längere Pause“) besonders zwischen Ankündigungs- und Ausführungskommando, zur Vorbereitung auf Unerwartetes oder zur Erhöhung der Spannung, bei Abruch der Rede und beim Verschweigen eines Gedankenabschlusses (§ 82). Der Verweis auf § 82 der amtlichen Regeln veranlasst uns, dort einmal nachzusehen: Mit dem Gedankenstrich kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt oder dass man das Folgende als etwas Unerwartetes verstanden wissen will. Keine Rede von „Pause“ oder „Verschweigen eines Gedankenabschlusses“. Das letzte der drei Beispiele im Duden ist schlicht falsch. Nach den amtlichen Regeln kommen zur Bezeichnung einer solchen Verschweigung oder besser Auslassung nur die drei Pünktchen ... in Frage. Auch diese Beispiele sind wieder aus der Vor-Reform-Ausgabe abgeschrieben. Eine gewisse Selbstherrlichkeit gegenüber den neuen amtlichen Regeln zeigt der Duden auch im Bereich der Variantenschreibungen, worauf Wilfried Kürschner in seiner Rezension: „Entspricht den neuen amtlichen Richtlinien ...“ – Zur Umsetzung der Orthografiereform in den Rechtschreib-Wörterbüchern von Bertelsmann und Duden (1996) hinweist. Die amtlichen Regeln lassen zwei Fälle zu: Entweder stehen verschiedene Schreibungen gleichberechtigt nebeneinander, oder eine Schreibung ist als Hauptvariante ausgezeichnet, und alle andern sind Nebenformen. Der Duden hat bei Varianten kein einheitliches Verweissystem, aus dem sich in jedem Fall korrekt ableiten ließe, ob und, wenn ja, welche Schreibung die Hauptvariante sein soll. Zuweilen fehlen sogar zulässige Schreibungen von Wörtern, die in einer anderen Schreibung aufgeführt sind: Zu Cashflow beispielsweise fehlt Cash-Flow, was in § 55 (3) der amtlichen Regeln als Beispiel aufgeführt ist. Der Duden scheint seinen Machtverlust noch nicht richtig verarbeitet zu haben. Es wird höchste Zeit, ihn in seine Schranken zu weisen: Der Duden ist nur der Duden – ein Wörterbuch unter vielen, und dazu noch eines, das neben vielen irreführenden sogar einige falsche Angaben enthält. Ein Blick in die ZukunftOhne große Mühe können wir jetzt in der Geschichte unserer Rechtschreibung eine Art Entwicklungsgesetz erkennen. Bezeichnen zunächst die Buchstaben tatsächlich Laute, so wird zunehmend die Schreibung einzelner Wörter festgelegt, auch wenn sich ihre Aussprache längst geändert haben sollte. Beginnt die Zeichensetzung als Angabe über Pausen im Redefluß, so wird sie zunehmend an formale grammatische Kategorien gebunden. Schließlich die Großschreibung: zunächst Mittel optischer Hervorhebung dessen, was der Schreiber dem Leser als wichtig nahebringen möchte, entwickelt sie sich zur mechanischen Kennzeichnungspflicht einer bestimmten Wortart. Aber der nach Darstellung seiner Gedanken suchende Geist erschafft sich stets aufs neue freie stilistische Möglichkeiten. Heute, da auch Gelegenheitsschreiber qua Computer Zugriff auf die verschiedensten Schriften haben, sind Mittel wie Fett- oder Kursivdruck naheliegende Möglichkeiten der Hervorhebung. Personennamen werden gemäß typographischer Tradition ohnehin schon oft durch \textsc{Kapitälchen} gekennzeichnet. All dies sind noch freie Mittel, die lediglich solchen Regeln unterliegen, die gleichartige Auslegung durch Leser und Schreiber gewährleisten. Niemand käme auf die Idee, vorzuschreiben, Verben durch Fettdruck auszuzeichnen – noch nicht. In spätestens fünfzig Jahren wird der Duden bestimmen, daß Personennamen durch Kapitälchen gekennzeichnet werden sollten. Und in hundert Jahren wird eine amtliche Regelung nachziehen. |