Klone sind auch Menschen

Markus Krüger

Seit die Biologen das modernste Schaf, das Gentechnik uns bieten kann, endlich zum Leben erweckten, wissen wir es ganz genau: Ein geklontes Schaf ist vor allem eines - ein Schaf. Und weil anzunehmen ist, daß diese Ergebnisse auf andere Spezies übertragbar sind, geht die Fachwelt allgemein davon aus, daß ein geklonter Mensch nichts anderes sein würde als ein Mensch. Um so erstaunlicher ist, daß die Vorstellung eines geklonten Neugeborenen geeignet ist, panischen Schrecken zu verbreiten, als ginge von diesem Kind eine ernste Gefahr für den Bestand von Zivilisation, Kultur und Menschlichkeit aus. In Deutschland besteht anscheinend, zumindest was die veröffentlichte Meinung betrifft, ein konfessionelle und ideologische Bindungen übergreifender Konsens, daß die Klonierung von Menschen zutiefst verwerflich, ja verabscheuungswürdig sei, ganz so als ob der Teufel dieses Verfahren erfunden hätte, während die himmlischen Herrscharen weiterhin auf althergebrachte Reproduktionstechniken setzten.

Woher nur bezieht unsere politische Klasse ihre Gewißheiten? Da wird uns gesagt, Klonierung sei unvereinbar mit der Menschenwürde - ein Verdikt, das den Sprecher augenscheinlich aller weiteren Argumentationsverpflichtungen enthebt, als sei die Aussage selbstevident. Abgeordnete und Theologen haben offensichtlich einen zusätzlichen Sinn, mit dessen Hilfe sie Verstöße gegen die Menschenwürde riechen können, während sensorisch weniger gut ausgestattete Menschen noch immer nach Gründen für ein Verbot der Klonierungstechnologie suchen oder den moralischen Vorturnern glauben müssen.

Aber verlassen wird das Feld der Spekulationen über die Beweggründe gewisser sachunkundiger Politiker und erwägen wir nüchtern, was gegen das Klonen von Menschen einzuwenden sein könnte.

Es sind mehrere Menschen beteiligt, wenn einer geklont wird. Da ist zunächst der Spender des genetischen Materials, dann die Fachleute, die eine Eizelle daraus machen. Für die Eizelle benötigt man unter Umständen noch eine Spenderin. Die umprogrammierte Eizelle wird einer Leihmutter eingesetzt, die den Klon austrägt - diese Aufgabe könnte man aber eventuell auch einer Kuh aufbürden. Und wenn der Klon erst einmal zur Welt gekommen ist, braucht er schließlich noch Leute, die sich um das neugeborene Menschenwesen kümmern und es aufziehen.

Ist irgendeine dieser Personen in ihrer Würde, ihren Rechten oder irgend etwas anderem beeinträchtigt? Offenbar nur, wenn gegen den Grundsatz der Freiwilligkeit verstoßen wird. Es mag schon Unrecht sein, jemanden gegen seinen Willen zu klonen. Auch einer Frau gegen ihren Willen eine Eizelle zu entnehmen, oder gar eine Frau gegen ihren Willen schwanger zu machen und sie zu zwingen, ein fremdes Kind auszutragen, ist falsch. Aber wenn alle Beteiligten einverstanden sind, wenn schließlich auch noch ein nettes Ehepaar, das vielleicht keine eigenen Kinder bekommen kann, sich bereit findet, den Klon großzuziehen, dann kommt als Geschädigter des ganzen Prozederes nur noch das Kind in Frage - ein Kind, das es andernfalls gar nicht gäbe.

Diesen Umstand, daß ein möglicher Klon, der nicht geklont wird, nicht etwa ein unbeschwerteres Leben führt, sondern überhaupt nicht lebt, übersehen diejenigen, die das vermeindlich glücklichere Leben eines herkömmlich erzeugten Menschen dem Leben, das ein Klon in ihrer Vorstellung führen würde, vergleichen und dann folgern, daß eine Klonierung dem Klon schade. Halten wir uns jedoch vor Augen, daß für einen Klon die Alternative zwischen "Klon sein" und "Nichtsein" liegt, so ist es sehr fraglich, ob wir die Klone wirklich als Opfer dieser Technologie ansehen sollten oder nicht vielmehr als ihre eigentlichen Nutznießer.

Richtig ist jedoch, daß wir natürlich dafür sorgen müssen, daß einem Klon sein Leben nicht unnötig schwer gemacht wird. Wir sollten also Maßnahmen ergreifen, die die Diskriminierung von Klonen ausschließen. Wichtiger dürfte aber sein, daß wir den Klonen eine unbelaßtete Kindheit ermöglichen sollten. Das bedeutet insbesondere, daß das Wissen um ihre genetische Ausstattung nicht dazu führen sollte, daß Pflegeeltern die Freiheit des Kindes in der Wahl seiner Interessen und Hobbys stärker einschränken als sie es ohne dieses Wissen täten. Man könnte auch eine Gefahr darin sehen, wenn der Spender des genetischen Materials das Sorgerecht für den Klon erhielte. In diesen Bereichen jedoch kann der Geetzgeber offensichtlich auch ohne ein Verbot der Klonierung regelnd eingreifen und Vorsorge treffen. Zum Beispiel könnte man bestimmen, daß weder dem Klon noch den Pflegeeltern Auskunft über seine Herkunft gegeben wird und daß auf der anderen Seite weder der Spender des Genoms noch die Leihmutter oder die beteiligten Ärtze, Wissenschaftler und Techniker etwas über den Verbleib des Klons erfahren. Zumindest könnte man in diesem Bereich an Sperrfristen denken.

Nachdem also keine der unmittelbar beteiligten Personen durch einen Akt der Klonierung geschädigt wird, bleiben einzig und allein die Belange Dritter, die verlangen dürfen, daß sie nicht auch noch für so teuren Unfug bezahlen sollen. Schließlich dürfte es kaum lohnend sein, Menschen zu klonen, wo es ohnehin schon so viele davon gibt - die meisten davon in einem Alter, das sie für viele Zwecke geeigneter erscheinen läßt als Neugeborene.

Die Klonierungstechnologie muß also, unter geeigneten gesetzlichen Rahmenbedingungen, keineswegs mit den berechtigten Interessen von Menschen kollidieren; auch dann nicht, wenn sie auf Menschen angewendet werden sollte. Wenn es also nicht die Interessen von Menschen sind, die unsere Politiker und Theologen, die Journalisten und die anderen Mitglieder unserer Entscheidungseliten verteidigen, wenn sie die Menschenwürde anführen, so drängt sich die Frage auf, was sie denn mit diesem Begriff meinen. Ein Konzept von Würde, das losgelöst von den Wünschen und Bedrüfnissen der Menschen benutzt werden kann, Verbote aufzurichten und damit letzlich Freiheiten zu beschränken, sollte Verdacht erregen.

Wie in früheren Zeiten die Priester ein Auslegungsmonopol für die heiligen Texte beanspruchten und damit ihre Macht sicherten, so haben wir heute unter einer politischen Klasse zu leiden, die ein Interpretationsmonopol für moralische und juristische Konzepte beansprucht, das wir ihr auf keinen Fall zugestehen sollten. Dieser Mißstand wird natürlich durch unklare Formulierungen in unserem Grundgesetz, das im öffentlichen Diskurs ja durchaus mit der Bibel konkurriert, begünstigt. Das Grundgesetz ist in seiner ersten Staatszielbestimmung leider ausgesprochen vage. Es spricht von der "Würde des Menschen", und nicht von der "Würde der Menschen", womit wenigstens klar wäre, daß es die Würde einzelner, konkreter Personen zu schützen sei.

Wenn man stets angeben müßte, von wessen Würde man gerade spricht, wäre vieles, was gegenwärtig über das Klonen gesagt wird, leicht als leeres Gewäsch zu enttarnen, das gewissermaßen auf die vermeintliche Würde einer Art Gattungssubjekt Mensch rekurriert, das als Platonische Idee in einem andern Reich existieren. Aber die Belange eines jenseitigen Geschöpfes, das sich als Gattungswesen Mensch ausgibt, interessieren uns nicht, und wir sollten ihm auf keinen Fall gestatten, sich in unsere diesseitigen Geschäfte einzumischen.


Friesische Blätter