Die Büchse der Pandora?

Zur Legalisierung von Drogengebrauch und Drogenhandel

Hans-Dietrich Jensen

In der letzten Ausgabe der Friesischen Blätter habe ich argumentiert, daß das bestehende Verbot des Drogenhandels und -gebrauchs mehr Schaden anrichtet als verhindert. Ich vertrat mithin die Ansicht, daß eine völlige Freigabe aller Drogen dem gegenwärtigen Zustand vorzuziehen sei. Neulich wurde ich jedoch von einem Freund darauf aufmerksam gemacht, daß die eigentlich spannendere Frage doch die sei, welche gesetzliche Regelung für unseren Umgang mit Drogen die beste sei. Lediglich etwas zu beschreiben, das besser ist als das, was wir haben, sei nur der Anfang. Er war auch so frei, mir seine Vorstellungen zu diesem Problem mitzuteilen. Da ich seine Gedankengänge für ausgesprochen vernünftig halte, erlaube ich mir, sie hier mit seinem Einverständnis in einer erweiterten Fassung einer breiteren Öffentlichkeit vorzutragen.

Vorausschicken sollte ich noch, daß der übliche Unterschied zwischen legalen und illegalen Drogen für die nachfolgenden Überlegungen deswegen keine Rolle spielt, weil wir ja eine alternative rechtliche Behandlung erörtern wollen. Insbesondere ist also auch Alkohol immer mitgemeint, wenn hier von Drogen oder Suchtstoffen die Rede ist.

1. Zielvorgaben und Rahmenbedingungen

Die Misere der Drogenpolitik ist darauf zurückzuführen, daß die Regierung im Augenblick versucht ein Ziel zu erreichen, das wir besser nicht anstreben sollten. Ihre Maßnahmen sollen erklärtermaßen dazu dienen, jeden von den illegalen Drogen fernzuhalten. Niemand soll Zugriff auf diese Stoffe haben, es sei denn er wäre ausdrücklich autorisiert. Dieses Ziel ist insofern verständlich, als das Leben von Abhängigen unter den bestehenden Verhältnissen schrecklich sein kann. Wir dürfen nur nicht übersehen, daß unter veränderten Bedingungen eine Abhängigkeit vielleicht ihren Schrecken verlieren könnte. Darum müssen wir schon bei der Vereinbarung unserer Zielvorgaben von vorne beginnen.

Fangen wir mit einigen einfachen Beobachtungen an.

  • Erstens gibt es einen Bedarf an Drogen. Nicht nur Abhängige wünschen sich, Drogen zu verwenden, auch Leute, die sich vom Gesetz abschrecken lassen, wollen Drogen nehmen. Wir wissen, daß diese Stoffe unseren Bewußtseinszustand beeinflussen, und manchmal wünschen wir uns eben einen anderen Bewußtseinszustand. Wenn wir von unserer natürlichen Anlage her so verfaßt wären, daß der bloße Wunsch nach einem veränderten Bewußtsein dieses schon wirklich werden ließe, so wären nicht nur Drogen überflüssig, sondern es wäre auch selbstverständlich, daß jeder das Recht hätte sich mit seinem Bewußtsein nach Herzenslußt zu vergnügen. Daß wir bei diesen Unternehmungen auf chemische Hilfsmittel angewiesen sind, ändert daran nichts. Solange wir nicht andere schädigen oder in Gefahr bringen, zum Beispiel durch Teilnahme am Straßenverkehr im Rausch, ist es lediglich eine Frage der Klugheit und der eigenen Vorlieben, ob die evenutelle Schädigung der Gesundheit durch das Gift schwerer wiegt als die Lust am Spiel mit dem Gehirn, eine Frage der Moral ist es nicht.

  • Zweitens ist der Bedarf nach Drogen sehr groß, da es eben auch Abhängige gibt, die infolge ihrer Sucht bereit sind, große Geldmittel zu beschaffen und für Drogen aufzuwenden. Dadurch entsteht eine Käuferschicht, die zu bedienen ausgesprochen einträglich ist. Der Aufwand an Polizeiarbeit, den wir finazieren müßten, um diesen Markt auszutrocknen, wäre gewaltig. Darum muß entweder die gegenwärtig praktizierte Drogenpolitik scheitern, oder wir müssen uns mit immensen Kosten abfinden.

  • Gesetzt den wahrscheinlichen Fall, daß wir uns mit einer gewissen Menge von Drogenabhängigen abfinden wollen oder müssen, so kann es unter moralischen Gesichtspunkten nur darum gehen, deren Lebensbedingungen zu verbessern. Da Drogengebrauch nicht unmoralisch ist, müssen wir es als ungerechtfertigt ansehen, Drogenbenutzer ins Elend zu stoßen.

  • Unter den gegebenen Umständen ist es praktisch unmöglich, eine Person davor zu schützen, daß ihr Drogen zugänglich gemacht werden. Der offene, illegale Markt, der durch die überwältigende Nachfrage erzeugt wird, macht es besonders den Abhängigen schwer, ihre Sucht zu überwinden.

Dies vorausgeschickt müssen wir uns jetzt der Aufgabe stellen, die berechtigten Interessen aller Beteiligten möglichst gut miteinander zu vereinbaren. Unser Ziel ist also eine Regelung des Drogenvertriebs, die allen berechtigten Interessen Rechnung trägt. Verschaffen wir uns zunächst einen Überblick:

  • Da sind zunächst die Interessen der Abhängigen. Ihnen dürfte vor allem daran gelegen sein, ein angenehmeres Leben zu führen. Dazu gehört:

    • Preisgünstige und legale Verfügbarkeit von Drogen

    • Reinheit der Drogen

    • Ärtzliche Versorgung in Notlagen

    • Gute Chancen, die Sucht loszuwerden

    • Möglichkeiten, einen gesellschaftlichen Absturz infolge der Sucht zu vermeiden

  • Dann sind da die Interessen derer, die wie der Autor gern selbst Drogen nehmen würden. Hier sind vor allem folgende Wünsche zu nennen:

    • Straflosigkeit

    • Günstige Preise für Drogen

    • Gute Chancen, eine Sucht zu vermeiden

    • Geringes Risiko, im Falle der Sucht ins Elend zu stürzen

  • Schließlich sind da noch diejenigen, die sich von Drogen fern halten wollen. Hierzu gehören ängstliche Menschen ebenso wie Abhängige, die den Erfolg einer Suchttherapie nicht gefährden wollen. Diese Personen sollten sich der Möglichkeit begeben können, an Drogen heranzukommen. Das erfordert zwei Dinge:

    • Es darf keinen großen illegalen Markt für Drogen geben.

    • Der legale Markt für Drogen muß so eingerichtet sein, daß man auf das Recht zum Drogenerwerb wirksam verzichten kann.

Dann haben wir noch Interessen von Menschen in bezug auf das Leben anderer:

  • Eltern und andere mitfühlende Personen finden es in der Regel schrecklich, wenn ein geliebter Mensch in eine Sucht hineingerät. Diese Personen mögen sich Einfluß auf die Handlungen ihrer Mitmenschen wünschen. Wichtig ist dabei:

    • Sofern nicht durch Vormundschaft die Frage verbindlich geklärt ist, muß jeder den Willen seiner Mitmenschen weitgehend akzeptieren.

    • Wenn eine Gruppe von Menschen auf Dauer beabsichtigt, ihre Schicksale in eine enge Abhängigkeit von einander zu führen, so sollten sie sich Möglichkeiten der Einflußnahme sichern können. Hierunter fallen zum Beispiel Eheverträge.

Schlußendlich ist da noch unser aller gemeinsamstes Interesse zu benennen:

  • Drogenpolitik darf nichts kosten.

Freilich sind wir durchaus bereit, hiervon kleinere Abstriche zu machen, aber nicht große.

2. Ein Vorschlag

Die eben gegebene Beschreibung sollte zwei Forderungen genügen. Zum einen sollten die Betroffenen ihre Interessen in der Beschreibung wiedererkennen können. Zum anderen sollte die Beschreibung uns helfen, die voraussichtlichen Folgen politischer Entscheidungen im Lichte der berechtigten Interessen der Betroffenen zu beurteilen. Die erste Forderung soll gewährleisten, daß die beschriebenen Interessen auch die der Betroffenen sind, die zweite, daß wir mit der Beschreibung etwas anfangen können. Daß die oben gegebene Beschreibung der ersten Forderung genügt, kann ich hier nicht dartun - dies kann letztlich nur durch eine Befragung bestätigt werden. Aber es ist offensichtlich, daß die zweite Bedingung erfüllt ist. Ja, mehr noch, wir haben schon ziemlich deutliche Hinweise erhalten, wie eine angemessene Behandlung der Drogen in unserer Gesellschaft aussehen würde:

  • Jeder Erwachsene bekommt eine nach Stoffen differenzierte Bezugsberechtigung, die er in Verbindung mit einem Ausweisdokument bei jedem Mal vorlegen muß, wenn er Drogen beziehen will.
    Wer sich den Bezug einer bestimmten Droge genehmigen lassen will, muß sich über die Folgen und Risiken des Gebrauches dieser Droge informieren. Man kann sich aber auch für verschiedene Stoffe sperren lassen, was eine erschwerte Wiederzulassung bedeutet. Diese kann zum Beispiel darin bestehen, daß ein Zeuge die Freiheit und die Nachvollziehbarkeit der Willensänderung bestätigen muß. Es ist aber auch möglich, sich auf Zeit die Genehmigung erteilen oder entziehen zu lassen.
    Ehepartner können sich im Ehevertrag ein Mitspracherecht oder weitergehende Rechte bei der Zulassung für Suchtstoffe einräumen.

  • Handel mit und Herstellung von Suchtstoffen bedürfen der behördlichen Genehmigung. Ihre Erteilung ist an das Einverständnis gebunden, den Behörden gewisse Kontrollbefugnisse einzuräumen.
    Der Verkauf von Suchtstoffen ist insofern frei, als an jeden bei Vorlage einer gültigen Bezugsberechtigung Drogen verkauft werden dürfen, wenn der Verkäufer hierfür eine Lizenz hat. Die Lizenz wird entzogen, sofern gegen die Regeln im Handel mit Drogen verstoßen wird. Handel mit Drogen ohne Lizenz ist strafbar. Herstellung und Handel mit Drogen unterliegt behördlichen Qualitäts- und Reinheitskontrollen.

  • Wer jemandem Drogen, zu deren Bezug dieser nicht berechtigt ist, aushändigt, ist schadensersatzpflichtig für alle sich daraus ergebenden Folgen. Insbesondere fällt hierunter die im Falle eines dadurch eintretenden Rückfalls während eines Drogenentzugs erforderliche Therapie.

Was wären die Folgen einer derartigen Regelung? Wir müssen nachprüfen, inwieweit die Forderungen des ersten Abschnitts erfüllt sind. Zunächst einmal dürfen wir annehmen, daß bei diesen Bestimmungen die Preise für Drogen zurückgehen werden, da sie heute fast ausschließlich durch Risikoprämien ihre Höhe halten können. Durch die Einführung eines gesunden Wettbewerbes wäre sehr bald das Preisniveau auf ein erträgliches Maß gefallen. Ferner ist die Forderung nach der Möglichkeit, sich reine Drogen zu besorgen gegeben, da niemand mehr gezwungen ist, sich auf dem illegalen Markt einzudecken. Das zu erwartende Preisniveau, die kontrollierte Qualität der Drogen und die Straffreiheit zusammen geben ferner Anlaß zu der Hoffnung, daß Drogenabhängige nicht so schnell ins gesellschaftliche Abseits geraten. Damit sind die Interessen der Drogenabhängigen und derer, die gerne Drogen nehmen würden, weitestgehend bedient. Bleibt nur noch zu ergänzen:

  • Drogen werden besteuert. Von den Einnahmen werden Therapieplätze und ärtzliche Notdienste finanziert.

Es ist sogar anzunehmen, daß der illegale Markt zusammenbrechen wird, und zwar nicht infolge polizeilicher Maßnahmen, sondern einfach weil er die Konkurrenz nicht durchhalten kann. Es lohnt sich nicht, ein Risiko einzugehen, Drogen einzuschmuggeln, wenn man das über die Preise nicht wieder reinholen kann. Mit diesem ökonomischen Effekt hängt auch zusammen, daß man wirksam auf die Möglichkeit, Drogen zu beziehen, verzichten kann. Denn solange es einen schwarzen Markt von zureichender Größe gibt, wird dies nicht gelingen. Wenn wir aber einen legalen Markt haben, der den illegalen klein hält, so können wir es vielleicht schaffen, daß Leute, die auf das Recht zum Drogenkonsum verzichten wollen, sich wirksam vor ihrer eigenen Willensschwäche schützen können. Damit ist den Interessen derer, die auf Drogen verzichten wollen, Rechnung getragen.

Bleiben die Interessen von Eltern und Ehepartnern. Hier gibt es in der Tat gewisse Probleme, die sich daraus ergeben, daß wir einfach nicht verhindern können, daß Drogen Kindern zugänglich gemacht werden und daß diese Kinder sie unter ihre Freunde verteilen könnten. Dies sind jedoch Probleme, die wir im Augenblick auch schon haben. Solange sie sich nicht verschärfen, können wir wohl damit leben, insbesondere wenn wir berücksichtigen, daß unter den veränderten Bedingungen der Gebrauch von Drogen lange nicht so selbstzerstörerische Formen annehmen würde, wie er es augenblicklich tut. Ja, es ist meines Erachtens sogar zu erwarten, daß die Verfügbarkeit von sogenannten harten Drogen für Kinder und Jugendliche eher sinken wird, und zwar weil der illegale Markt nicht in der gegenwärtigen Form weiterbestehen kann. Es wäre doch wahrscheinlich so, daß Drogen an Minderjährige auf zwei Arten gelangen können. Zum einen werden einige Eltern ihren Kindern Zugang zu den Drogen verschaffen, die sie für ungefährlich oder vertretbar halten. Diese Drogen mögen sich dann durchaus im Freundeskreis der Kinder verbreiten. Auf diesem Wege wird aber nur eine sehr kleine Menge "harter Drogen" in Umlauf kommen, einfach weil die meisten Eltern verantwortungsbewußt genug sein dürften, ihre Kinder keiner unnötigen Gefahr auszusetzen. Der andere Weg ist der über den illegalen Markt. Leute werden sich Drogen besorgen, und diese an Minderjährige veräußern. Natürlich ist das auch nach den obigen Vorschägen verboten. Es ist jedoch klar, daß auf diesem illegalen Markt viel weniger nachgefragt werden wird als gegenwärtig. Er wird daher sein Gesicht radikal verändern. Heute hat kein Jugendlicher Schwierigkeiten, sich Drogen zu beschaffen. Das Angebot ist reichhaltig, und die Leute, bei denen man bekommt, was man haben will, bieten auch alles mögliche andere an. Dieser Umstand fällt weg, wenn es keine öffentliche Drogenszene mehr gibt. Genau das aber wäre der Fall, wenn wir dem illegalen Markt einen legalen mit niedrigeren Preisen zur Seite stellen. Damit würde sich die Zugänglichkeit derjenigen Drogen, die Eltern in der Regel nicht weitergeben, eher verringern. Außerdem würde in den Fällen, in denen Eltern bemerken, daß ihre Kinder an Drogen herankommen, die sie nicht haben sollen, die Quelle wahrscheinlich leichter zu finden sein, eben weil man davon ausgehen kann, daß sich die Spur nicht am nächsten Bahnhof verliert.

Zu den Kosten ist zu sagen, daß wir zwar einen gewissen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen müssen, wir aber bei den Ausgaben zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens bestimmt etwas sparen würden. Schließlich ist zu erwarten, daß wir dem organieserten Verbrechen ökonomisch besser Herr werden als mit polizeilichen Mitteln.

3. Beschluß

Ich weiß nur zu gut, daß die Vorstellungen meines Freundes nicht sofort ungeteilte Zustimmung erfahren werden. Doch muß ich jeden bitten, sie nicht ohne sorgfältige Prüfung der vorgebrachten Gründe zurückzuweisen. Er macht seine Vorschläge nur, weil er ehrlich davon überzeugt ist, daß niemandem ungerechtfertigter Schaden entstünde und es umgekehrt vielen deutlich besser ginge, wenn man so verführe, wie er verlangt. Und die Gründe, die für diese Erwartung genannt wurden, verdienen es meines Erachtens, ernst genommen zu werden, selbst wenn man nachher zu dem Schluß kommen mag, daß er einige Folgen übersehen oder falsch eingeschätzt hat oder daß ihm wichtige berechtigte Interessen bei der Formulierung der Zielvorgaben entgangen sind.

Etwas anderes wird aber häufiger sein. Es wird viele geben, die gegen eine geregelte Freigabe von Drogengebrauch und Drogenhandel sind, selbst wenn damit den Bedürfnissen aller Betroffenen besser Rechnung getragen wäre als durch ein Verbot. Diese Leute werden irgendwelche moralischen Prinzipien oder ehtische Grundüberzeugungen geltend machen, die gewissermaßen schwerer wögen als menschliche Wünsche. Diese Leute werden sagen, Drogenhandel sei unmoralisch und müsse daher verboten sein.

Nun gibt es tatsächlich Dinge, die verboten sind, weil sie unmoralisch sind - Vergewaltigung zum Beispiel. Andererseits gibt es auch das Phänomen, daß etwas infolge der Gesetzgebung unmoralisch wird. So ist es bei uns sicherlich unmoralisch, im Straßenverkehr auf der linken Seite zu fahren, und zwar einfach deshalb, weil sich die anderen Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, daß man rechts fährt. Somit erhöht Linksfahren das Unfallrisiko und ist darum wahrscheinlich falsch. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Beobachtung, daß in beiden Fällen die in Rede stehenden Handlungen nur darum verwerflich sind, weil sie Folgen haben, die nicht mit den Interessen der Betroffenen vereinbar sind. So können wir feststellen, daß unter den gegenwärtigen Umständen der Handel mit Drogen wahrscheinlich verwerflich ist, weil man dadurch die Kunden dem Risiko zu verelenden aussetzt. Doch wenn mein Freund Recht hat, wäre das eben nicht mehr der Fall, würden seine Vorschläge umgesetzt. Darum wäre der Handel mit Drogen dann auch nicht mehr unmoralisch - zumindest dann nicht, wenn eine Handlung nur falsch ist, wenn es Wesen gibt, die unter ihren Folgen leiden können.

Es gibt aber Leute, die bereit sind, die Interessen ihrer Mitmenschen zu ignorieren, ihren privaten Geschmack darüber zu stellen und Gesetze zu befürworten, unter denen viele zu Unrecht leiden. In dieser unseligen Tradition stehen natürlich alle, die religiöse Glaubensdogmen zur Grundlage der Politik machen wollen. Es ist klar, daß wir solchen Leuten gegenüber vorsichtig sein müssen. Auf keinen Fall aber sollten wir ihnen Macht über andere oder gar uns geben, denn wir haben ja Grund zu der Annahme, daß sie diese Macht mißbrauchen werden. Daher bleibt nur noch eine Bitte, die ich an Sie zu richten habe:

Wählen Sie keine Politiker, die irgendwelche Grundüberzeugungen haben und bereit sind, an ihnen gegen alle Vernunft festzuhalten oder sie gar über die Interessen der Leute zu stellen, die von ihren Entscheidungen betroffen sind. Achten Sie darauf, daß gute Ideen und nicht abgegriffene Ideologien den öffentlichen Diskurs dominieren.


Friesische Blätter