Ist Vernunft Privatsache?

Bernhard von Immen

Wir alle haben Überzeugungen. Und wir stellen oft genug fest, daß andere Menschen andere Überzeugungen haben. Dann können wir versuchen, mit ihnen zu reden und festzustellen, welche Auffassung die richtige ist - richtig zum Beispiel in dem Sinne, daß sie die Auffassung aller sein SOLLTE. Es ist diese Grunderfahrung des Dissenses, die die meines Erachtens überspannte Position informiert, jeder hätte SEINE Welt, über die er SEINE Ansichten hätte, die er aus SEINEN guten Gründen für wahr hält. Ich werde zu zeigen versuchen, daß die Dissenserfahrung weder diese Sicht der Dinge erzwingt noch nahelegt, sondern daß sie vielmehr, so sie ernst genommen wird, eine fast genau gegenteilige Auffassung stützt.

1. Rationale Diskreditierung und das Konzept des guten Grundes

Stellen wir uns zunächst die Frage, ob die Gründe für unsere Überzeugungen, die uns von ihnen eben überzeugen, gute Gründe sein können, ohne daß sie - wenigstens dem Anspruch nach - für jede vernünftige Person gute Gründe für diese Überzeugung sein müßten. Kann ich also einen Grund für einen guten Grund halten, ohne der Auffassung sein zu müssen, daß dieser Grund für andere vernünftige Menschen auch ein guter Grund sein müßte? Oder ist es so, daß meine Einschätzung der Güte eines Grundes daran hängt, für wie überzeugend ich ihn auch in bezug auf eine andere Person halte?

Die Strategie zur Beantwortung dieser Frage, die ich vorschlage, ist folgende: wir sollten uns ansehen, wodurch sich meine Einschätzungen der Güte meiner Gründe ändern kann, und wie diese Einschätzung mit meiner Ansicht über andere Personen verknüpft ist.

Nehmen wir also einmal an, ich würde meine Gründe einer anderen Person vortragen, und zwar in einem Kontext, in welchem klar ist, daß dies in argumentativer Absicht und nicht etwa zum Zwecke der Selbstdarstellung oder Ähnlichem dient. Nehmen wir ferner an, diese Person erklärte mir dann mit Gründen, die sie für gut hält, daß und warum meine Argumente sie nicht überzeugen können. Ich frage nun, ob es in dieser Situation möglich ist, daß ich meine Gründe weiterhin für vollkommen in Ordnung und überzeugend halte, eben für gute Gründe, ohne dabei annehmen zu müssen, mein Diskurspartner habe sie nicht recht gewürdigt, habe sie vielleicht nicht verstanden oder sei einfach unkonzentriert gewesen. Ist es nicht so, daß die geschilderte Situation Erklärungsbedarf einer bestimmten Art erzeugt? Bin ich nicht aufgefordert, meine Meinung über diese Person, die meine Gründe nicht zu überzeugen vermochten, mit meiner Meinung über die Stärke meiner Argumente in Einklang zu bringen?

Ich glaube, daß die Antwort auf diese Frage positiv ausfällt. Das Phänomen ist einfach das der "rationalen Diskreditierung": sobald ich erkennen muß, daß vernünftige Menschen nicht sehen, daß die vorgetragenen Gründe gute Gründe für die in Rede stehenden Thesen sind, sind die vorgebrachten Argumente auch für mich - gleichsam vor meinem privaten Gerichtshof - nicht mehr so stark, sie sind diskreditiert. RATIONAL diskreditiert sind sie insofern, als es gerade die Tatsache, daß sie VERNÜNFTIGE Menschen nicht überzeugten, ist, die mich in Zweifel stürzt.

Dem ist jeder ausgesetzt, der ernsthaft argumentiert, denn es gehört zu den gewichtigsten Kriterien für Ernsthaftigkeit, daß man bereit ist, seine Argumente auf vernünftige Art und Weise diskreditieren zu lassen. Gerade eine auf die Erfahrung des Dissenses abhebende Position müßte dies in sich aufnehmen, denn es ist ja gerade das Beunruhigende am Dissens, daß er zur rationalen Diskreditierung führen kann, nämlich wenn es nicht eine Meinungsverschiedenheit mit einem Verrückten, einem Inkompetenten oder einem auf andere Art erkenntnisbehinderten Menschen ist.

Gründe scheinen also nicht bloß für mich gut sein zu können, wenigstens ist es unmöglich, den Gehalt dessen, was es für einen Grund heißt, gut zu sein, ohne Bezugnahme darauf, wie gut er für prinzipiell jeden anderen sein müßte, zu explizieren. Wir sehen also schon hier, daß selbst das private Urteil, soll es für mich den Anspruch eines rational gerechtfertigten Urteils auch nur vor dem eigenen kritischen Bewußtsein halten können, auf eine prinzipiell öffentliche Verfahrensweise der gemeinsamen Prüfung im Dialog verweist. Private Urteile weisen über sich hinaus, wollen öffentlich sein und beanspruchen Bestand auch vor einem erweiterten Auditorium.

Um nicht mißverstanden zu werden: das Argument ist kein psychologisches, obwohl der beschriebene Mechanismus rationaler Diskreditierung auch als psychisches Phänomen vorhanden sein muß, damit unser Sprachspiel, in dem wir uns und andern gute Gründe zuschreiben, funktionieren kann, wie es faktisch arbeitet. Die Beobachtung ist lediglich, daß man nicht dahin kommen kann, von einer Person zu sagen, sie habe gute Gründe für eine bestimmte Überzeugung, doch den Gründen, die sie habe, gehe jede Plausibilität ab. Und für die Selbstzuschreibung gilt, daß man natürlich sagen kann, man selbst habe gute Gründe und andere Menschen seien nur nicht fähig, sie zu begreifen, oder sie befänden sich einfach im Irrtum. Doch es ist unsinnig zu sagen, man habe gute Gründe, die von anderen vernünftigen Menschen durchaus verstanden aber nicht für gute Gründe gehalten werden, und diese Menschen befänden sich nicht im Unrecht. Die Beobachtung besteht also nicht in der Entdeckung einer in uns Menschen wirksamen psychischen Kraft sondern darin, daß ich nicht vermeiden kann, indem ich über meine guten Gründe spreche, imlpizit auch über die anderen Menschen zu sprechen, die sich auf ihre Art zu meinen Überzeugungen und Gründen verhalten.

Damit scheidet ein Konzept sozusagen GENUIN privater Gründe, die ohne diesen Bezug gute Gründe sein könnten, von vornherein aus. Hätte jemand solch "Gründe", so wären es keine wirklich guten Gründe. Wir hätten es vielmehr mit einem Menschen zu tun, dessen Vorstellungen nicht als rational gerechtfertigt sondern als durch Prozesse verfestigt beschrieben werden müßten, die wir in gewisser Weise als pathologisch einzustufen hätten. Wir hätten es mit einer Form von Wahn zu tun. Dies liegt schlicht daran, daß ein Mensch mit derartigen "Gründen" ja in die Lage käme, sagen zu können: "Sie können einwenden, was Sie wollen, an meinen Überzeugungen wird das nichts ändern. Meine Gründe leuchten mir ein. Aber wenn diese Gründe für Sie nicht überzeugend sind und sie meine Ansichten nicht teilen, so heißt das natürlich nicht, daß Sie Unrecht haben oder unvernünftig sind." Es ist klar, daß so etwas nicht sinnvoll gesagt werden kann, wenn hier unter "Gründe" noch das verstanden werden soll, was wir darunter eben verstehen. Was dieser Mensch hat, sind keine Gründe sondern Glaubensmotive, die einer kritischen Prüfung entzogen sind.

Ich habe noch einigen möglich Einwänden vorzubeugen, die mir auf Verwechslungen zu beruhen scheinen. So könnte man fragen, ob wir nicht doch private Gründe haben können, die sogar die bestmöglichen sein könnten. Wenn etwa jemand der einzige Zeuge eines Ereignisses ist, so sind seine Beobachtungen doch private Gründe für ihn, das Ereignis so und so zu beschreiben. Oder wenn jemand als Grund dafür, daß er in einem Restaurant die eine Speise und nicht eine andere bestellt, angibt, sie schmecke ihm am besten, so erhebt er damit doch nicht den Anspruch, daß sie aller Menschen Leibgericht sein sollte. Verhält es sich nicht bei ästhetischen Urteilen oder Wertaussagen ähnlich? Gründen sich in diesen Bereichen unsere Ansichten nicht letztlich auf private Präferenzen?

Ich kann diese Frage für die Zwecke der gegenwärtigen Untersuchung zum Glück außer Acht lassen, denn der letzte Einwurf benutzt einen anderen Begriff privater Gründe. Daß jemand eine Speise lieber mag als die anderen, ist in meinem Sinne kein privater Grund, denn es ist ja so, daß JEDER zugeben muß, daß es ceteris paribus vernünftig ist, wenn er die Speisen bevorzugt, die ihm besser schmecken. Wie sehr diese Gründe auf öffentliche Prüfung verweisen, sieht man aber dann, wenn zum Beispiel noch Fragen des Preises oder der Gesundheit hinzukommen. So sind wir nicht immer bereit, einem Raucher zuzugeben, daß er einen privaten GUTEN Grund hat, seine Gesundheit zu immensen Kosten für sich und die Allgemeinheit zu ruinieren. Diese Gründe sind also nicht genuin privat. Lediglich ihr propositionaler Gehalt bezieht sich auf die Person, die diese Gründe hat. Das schließt aber ja nicht aus, daß es öffentlich nachprüfbare Kriterien sind, nach denen sie zu guten Gründen für bestimmte Überzeugungen oder Handlungen werden.

Der erste Einwand ist nicht so leicht zu entkräften. Wir müssen uns vielmehr genauer ansehen, warum wir unseren Sinnen trauen dürfen. Das ist nämlich keineswegs so selbstverständlich, wie es das Beispiel unterstellt. In der Regel werden unsere Wahrnehmungen durch die Beschreibungen, die andere Zeugen abgeben in ausreichendem Maße bestätigt. Es ist dieser Sachverhalt, der uns berechtigt, auch wenn wir allein sind, davon auszugehen, daß wir nicht irgendwelchen Täuschungen zum Opfer fallen. Dennoch sind natürlich Situationen denkbar, in denen sogar meine Wahrnehmungsurteile in einer öffentlichen Prüfung rational diskreditiert werden. Wenn ich zum Beispiel erzähle, daß ich in der Bühnenshow eines guten Illusionisten "gesehen" habe, daß jemand ohne irgendeinen Halt in der Luft schwebte, so ist es klar, daß man mir sagen wird, was ich GESEHEN ZU HABEN GLAUBTE, sei in Wirklichkeit nur ein guter Trick gewesen, denn es sei unmöglich, daß jemand ohne Stütze nicht herabstürzte. Oder wenn ich jemand wäre, der häufig unter Halluzinationen leidet, so kann es sein, daß andere einen guten Grund haben, bestimmten meiner Beschreibungen von angeblichen Ereignissen nicht zu trauen. In dem Fall hätte ich aber dieselben guten, kein Vertrauen in meine Wahrnehmungen dieser Erlebnisse zu setzen, so suggestiv sie auch sein mögen. Daran kann man schon sehen, daß zum einen auch die eigenen Wahnehmungen, sobald sie Gründe für bestimmte Überzeugungen oder Beschreibungen abgeben sollen, einer öffentlichen Prüfung nicht entzogen sind und daß zum andern die Tatsache, daß wir in der Regel unseren Wahrnehmungen trauen dürfen, also rational gerechtfertigt sind, sie für Wahrnehmungen der Realität zu halten, daher rührt, daß sie in entsprechenden Diskursen nicht allzu oft diskreditiert werden.

Halten wir fest: alle guten Gründe verweisen auf öffentliche Prüfung, GENUIN private Gründe gibt es nicht, oder besser, es sind dann keine Gründe, sondern andersartige Motive, bestimmte Überzeugungen zu haben.

2. Private Welten und der Bezug unserer Aussagen

Nehmen wir einmal an, jeder hätte seine private Welt und könnte nur über diese Welt Aussagen machen. Dann könnten zwei verschiedene Personen offensichtlich niemals über DIESELBEN Dinge reden, denn privat sind die Welten ja gerade dadurch, daß sie den anderen insofern verschlossen sind, als sie sich nicht auf jene in ihren Urteilen beziehen können - sie sprechen und denken ja stets über ihre eigene Welt.

Dieses Konzept hat nun eine mißliche Konsequenz, und zwar die, daß Kommunikation unmöglich ist. Denn es ist in einem gewissen Sinne unerläßlich, daß Kommunikationspartner über identische Dinge urteilen, damit sie überhaupt kommunizieren. Das heißt nicht, daß Mißverständnisse unmöglich sind, doch diese können selbst nur vor dem Hintergrund funktionierender kommunikativer Praxis verstanden werden als eben die abweichenden Situationen, in denen der Bezug der Statements verschiedener Kommunikationspartner unglücklicher Weise nicht identisch ist.

Was ist nun dieser Sinn von "unverzichtbar", auf den ich angespielt habe? Das Konzept der gemeinsam geteilten Wirklichkeit, der öffentlichen und insofern objektiven Welt ist insofern unverzichtbar, als es eine für jede Redesituation UNVERZICHTBARE und wirksame "Fiktion " darstellt. Wir können nicht mit einem Andern ERNSTHAFT reden oder gar streiten und dabei gleichzeitig ernsthaft glauben, nicht über dasselbe zu reden - es ei denn, wir vermuteten ein Mißverständnis; aber dann verfliegt sofort die Annahme, man sei verschiedener Meinung über dieselbe Sache, und das Gespräch verändert sich dahingehend, daß man versucht, daß Mißverständnis zu heben.

Wenn ich jemanden frage, wo sich Peter befinde, und seine Anwort benutze, um Peter aufzusuchen, so mag sich herausstellen, daß er Peter L. meinte und ich Peter B., doch ich könnte die Antwort niemals als eine Antwort auf meine Frage ernstnehmen, wenn ich nicht zunächst davon ausginge, wenn ich nicht unterstellte, wir redeten von ein und derselben Person. Ja selbst um die Sache als Mißverständnis zu beschreiben, muß ich annehmen, es gäbe da zwei verschiedene Personen in einer gemeinsam geteilten Wirklichkeit, die ich und mein Gesprächspartner lediglich nicht eindeutig bezeichnet hätten. "Private Referenz" in diesem Sinne kann auch keine Mißverständnisse erklären.

Eine Auffassung, der zu Folge niemals zwei Menschen über denselben Sachverhalt sprechen, widerspricht also einer in jedem ernsthaften diskursiven Sprachvollzug notwendig gemachten Unterstellung. Damit widerspricht sich aber jemand, der eine solche Position äußert, insofern, als er IM AKT DES BEHAUPTENS seiner Position ja immer schon in Anspruch nehmen muß, über dasselbe zu reden, wie seine Diskurspartner. Schlimmer noch, seiner eigenen Ansicht nach würde er an keiner Form informativer Sprechhandlungen teilhaben, da sie eine gemeinsam geteilte Wirklichkeit voraussetzen.

Wie steht es nun mit der Intuition, die angeblich und scheinbar diese überspannte Position von den privaten Welten informiert? Können private Welten wirklich die Erfahrung des Dissenses erklären? Ich denke, es sollte klar geworden sein, daß dem nicht so ist. Denn auch ein Dissens ist in diesem Modell nicht zu denken. Wie sollten zwei Menschen, die nicht über dieselben Sachverhalte sprechen, einander widersprechen können? Wenn ich mit einer Person in einem Zimmer sitze und frage: "Kalt hier, nicht wahr?", und sie antwortete: "Wie das in DEINEM Zimmer ist, weiß ich nicht, aber in MEINEM Zimmer ist es warm.", dann ist das nicht nur ein sonderbares Szenario, es ist auch für diese Person offenbar unmöglich, einen Widerspruch oder Dissens aufzufinden. Statt eine Erklärung der Möglichkeit unterschiedlicher Meinungen und Urteile zu liefern, spannt die Theorie privater Welten nur das Dissenspotential, das in abweichenden Überzeugungen liegt, ab. Damit ist aber nichts gewonnen, um dem Phänomen gerecht zu werden.

Der Punkt ist, so scheint es doch nun, ein ganz banaler: Der Privatweltentheoretiker verwechselt die These, jeder habe seine Ansichten über die Welt, mit der These, jeder habe seine Welt. Aber das wir unterschiedliche Überzeugungen haben, heißt eben nicht, daß unsere Überzeugungen sich auf verschiedene Welten beziehen, es heißt nur, daß es möglich ist, sich in bezug auf ein und dieselbe Welt zu irren, über sie zu reden, zu einer Einigung zu kommen und vieles andere mehr.

3. Wahrheit und Wirklichkeit

End verknüpft mit der Privatweltentheorie ist auch die These der privaten Wahrheit. Sie ist jedoch logisch unabhängig, wenn auch ebenso falsch, und lautet: jeder hat SEINE Wahrheit. Das heißt: was für eine Person wahr IST, kann für eine andere falsch SEIN, einen transpersonalen Wahrheitsbegriff gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Es ist klar, daß so eine Theorie der Wahrheit unvereinbar ist mit einer Auffassung, die die Sachverhalte einer gemeinsam geteilten Welt, die insofern eine objektive Wirklichkeit ist, für das Wahr- oder Falschsein von Urteilen, Behauptungen oder Aussagen verantwortlich macht, und zwar als deren Wahrheit eben in der Übereinstimmung ihres propositionalen Gehaltes mit den Sachverhalten in der Welt bestehen soll.

Ich will hier nur eine intuitives Argument gegen jene Konstruktion privater Wahrheit vorbringen, und zwar das Problem des Erkennens eines Irrtums. Sobald ich erkenne, daß ich entgegen meiner tiefsten Überzeugung meinen Führerschein nicht bei mir trage, wenn z.B. eine Polizeistreife meine Papiere verlangt, so komme ich ja nicht zu dem Schluß, daß etwas, was eben noch wahr WAR - eben in dem Sinne der privaten Wahrheit für mich wahr war -, plötzlich falsch GEWORDEN IST, sondern zu dem Schluß, daß es auch eben schon falsch WAR und mir nur wahr ZU SEIN SCHIEN. Im Modell privater Wahrheitskonstitution ist dieses Phänomen nicht zu denken, es sei denn man rechnete mit der Möglichkeit, ich könnte mich darüber täuschen, was FÜR MICH WAHR IST - denn sonst könnte ich ja nicht erkennen, daß ich mich getäuscht haben könnte. Dies aber widerspricht unserem Sprachgebrauch und trifft weder die Bedeutung von "wahr" auf der einen noch die von "wahr für mich" auf der andern Seite.

Aber dieser Gedanke involviert noch andere Schwierigkeiten. Nicht bloß der Sprachgebrauch ist gegen ihn. Denn wie sollte ich mich über das täuschen können, was für mich wahr ist. Nehmen wir nämlich an, eine bestimmte Überzeugung sei wahr für mich, dann ist es ja auch wahr für mich, daß sie für mich wahr ist. Dann aber kann ich mich nicht darüber, daß sie für mich wahr ist, schon wieder nicht täuschen, es sei denn ich täuschte mich auch noch darüber, ob es für mich wahr ist, daß sie für mich wahr ist; und so weiter. Dieser regressus ad infinitum ergibt sich daraus, daß wenn ich etwas glaube, ich sogar wissen kann, daß ich es glaube, und damit wissen kann, daß ich weiß, daß ich es glaube, etc. Im Modell privater Wahrheit ist somit auch diese letzte Möglichkeit, die rational motivierte Korrektur eines Irrtums zu beschreiben, durch unnötige Selbstbehinderung verbaut.

Wahrheit ist also ein Konzept, daß im Gegensatz zu bloßen Überzeugungen und Meinungen wenigstens dem Anspruch nach immer schon über meine idiosynkratische Sicht der Dinge hinausweist. Sie ist genuin überindividuell.

4. Epilog

Inzwischen, denke ich, ist klar geworden, daß die kritisierten Auffassungen den Phänomenen, mit denen sie befaßt sind und denen sie ihre zentralen Evidenzen verdanken, tatsächlich nicht gerecht werden. Es bleibt zu fragen, was so attraktiv an jenen Positionen ist.

Mit dieser Frage betrete ich ein Gebiet, auf dem ich nur Vermutungen anstellen aknn, doch scheint es mir plausibel, daß vor allem die zur Schau gestellte Toleranz in diesen Theorien so anziehend wirkt. Man möchte niemandem sagen müssen, daß er sich irrt, und schafft darum die Möglichkeit, sich zu irren, aus der Welt, indem man den Begriff der privaten Wahrheit einführt, der Irren nicht zu fassen vermag. Man möchte im Falle einer Meinungsverschiedenheit am liebsten beiden Recht geben und deutet die Situation dann so, als redeten sie an einander vorbei, über zwei getrennte Welten, so daß jeder von ihnen die Wahrheit gesagt hat. Man möchte nicht dem andern sagen müssen, daß seine Gründe nicht so gut sind, wie sie ihm erscheinen, und erklärt Gründe darum zur Privatsache.

Der grundlegende Schachzug ist immer derselbe: wo vorher Streit drohte, wird Frieden gestiftet. So ist denn die eigentliche Motivation eine ethische. Und auf dieser Ebene ist ja zuzugeben, daß Toleranz schon etwas Tolles ist. Aber sie besteht eben nicht darin, allen Recht zu geben. Ja sie besteht auch nicht darin, daß jeder ein Recht auf seine eigene Meinung hat, in dem Sinne, daß er niemals verpflichtet sei, sie zu ändern. Man ist selbstverständlich verpflichtet, seine Ansichten zu ändern, sobald man mit guten Gründen dafür konfrontiert wird. Diese normative Dimension des Diskurses als eines Mittels, rational motivierte Konsense zu finden, kann nicht ohne weiteren Schaden aufgegeben werden.

Ein akzeptabler Begriff von Toleranz muß der Tatsache gerecht werden, daß nicht alle Recht haben können, wenn sie einander widersprechen. So ist denn die Quelle, der sie entspringt, auch nur die Ungewissheit, welche der einander widersprechenden Positionen denn nun die richtige ist. Da wir das eben nicht von vornherein wissen können, muß jeder seine Ansichten im Gespräch vorbringen können, damit auf diesem Wege vernünftige Urteile möglich werden. Dies ist der Sinn von Meinungsfreiheit, der in der ethischen dimension verteidigt werden muß.

Natürlich muß man dem Dogmatismus, der vorgibt, schon jetzt die letzten Auskünfte geben zu können, entgegentreten, aber nicht dadurch, daß man allen Positionen gleiche Wahrheit zugesteht - dann hätte auch der dogmatiker Recht, aber das nur am Rande - sondern indem man darauf hinweist, daß das Finden der Wahrheit ein offenes Projekt ist, von dem keiner ausgeschlossen werden darf, in dem aber auch jeder damit zu rechnen hat, seine Ansichten einmal aufgeben zu müssen, und zwar weil sich heraustellten kann, daß sie falsch sind. Aber wer behauptet, es gäbe Wahrheit, was nur heißen soll, daß Urteile eben wahr sein können oder falsch, und diese Wahrheit sei objekiv, was nur heißen soll, daß die Urteile wahr oder falsch sind unabhängig davon, was jeder einzelne darüber denkt, ist darum noch kein Dogmatiker, der behauptet, er sei unfehlbar.

Daher glaube ich, daß ein falsches Verständnis des Toleranzgebotes die kritisierten Auffassungen motiviert. sie wollen einen Frieden in unsere auseinandersetzungen bringen, der verfrüht ist, weil er vor dem Konsens steht. Sie tadeln den, der widerspricht, der einem andern sagt: "Das ist falsch." Aber diese Möglichkeit brauchen wir, wenn wir auf Wahrheitsansprüche nicht verzichten wollen. Und auf die kann auch nicht der verzichten, der den Tadel aussprechen möchte.


Friesische Blätter