Ist es schlimm, Verfassungsfeind zu sein?

Hans-Dietrich Jensen

In politischen Diskussionen hört man oft das Argument: "Was Sie verlangen ist gesetzwidrig." oder "Sie sind ja ein Verfassungsfeind." Was ist von diesem Argument zu halten? Nichts, das ist doch klar. Damit es aber auch dem Letzten noch klar wird, schreibe ich diesen Artikel.

Bringt jemand ein Argument vor, so heißt dies zunächst, daß er aufrichtig eine These als wahr, verständlich und angemessen behauptet, die er, falls sie angegriffen würde, zu verteidigen bereit wäre. Inwieweit ist nun der Verweis auf bestehende Gesetze als Argument im politischen Diskurs vernünftig? Was soll es begründen? Doch wohl, daß der andere Unrecht hat. Der andere bestreitet aber nur, daß die bestehenden Gesetze gelten sollten, nicht daß sie gelten. Der Hinweis auf ihr bloßes Bestehen widerlegt den Argumentationspartner also gar nicht. Vielmehr machte sich der, der auf die Gesetzeslage verweist, einer petitio principii schuldig, versucht er doch, dasjenige, was zur Diskussion steht - in diesem Fall ein Gesetz, durch es selbst zu begründen.

Ein Beispiel: Wenn einer Berufsverbote befürwortet, so hält man ihm bisweilen entgegen, daß Grundgesetz untersage Berufsverbote. Abgesehen davon, daß dies alles andere als klar ist - Gerichte sehen das ganz anders, taugt das Argument nichts, denn der andere könnte einfach entgegnen, daß das Grundgesetz dann eben zu ändern oder zumindest zu präzisieren sei. Im übrigen ist es unsinnig, aus rein legalistischen Gründen gegen Berufsverbote zu sein; man wendet sich doch auch gegen die Berufsverbote, die im dritten Reich nach geltendem Recht verhängt wurden.

Es ist doch erstaunlich, daß wir in vielen Fällen fähig sind, die Tragweite unserer Argumente abzusehen. Wenn jemand eine Steuersenkung durchführen will, entgegnen wir ihm ja auch nicht, daß aber gegenwärtig ein anderes Steuersystem in Kraft sei. Wenn jemand behauptet, Homosexualität sei vollständig zu legalisieren, widerlegen wir ihn ja nicht mit einem Hinweis auf die gegenwärtige Gesetzeslage. Entsprechendes gilt auch für die Diskussion um die Legalisierung von Drogen. Um so verblüffender ist es, daß in anderen Fragen diese Fähigkeit zur rationalen Diskussion so schnell verloren geht.

Allgemein ist es doch so, daß wer bestreitet, daß etwas so und so geregelt sein sollte, nicht dadurch, daß es de facto anders geregelt ist, widerlegt wird. Es müßte vielmehr gezeigt werden, daß es doch so geregelt sein sollte, wie es geregelt ist, daß also die bestehende Regelung gerechtfertigt ist. Solange dies nicht mit inhaltlichen Argumenten geschehen ist, ist noch gar nichts gesagt. Will ich einen Befürworter der Todesstrafe widerlegen, reicht ein Hinweis auf das Grundgesetz eben nicht aus, ich muß schon Gründe gegen die Todesstrafe anführen, sei es die Gefahr irreversibler Justizfehler, ihre empirisch nachgewiesene Unwirksamkeit im Vergleich zu anderen Strafen oder die Tatsache, daß sie im Widerspruch zum Grundgedanken des Strafrechts als eines Instrumentes zur Besserung der straffällig Gewordenen steht. Ich könnte auch moralische Gründe anführen oder an das Mitleid meines Argumentationspartners appellieren, jedoch dem Hinweis auf das Grundgesetz kann er mit Recht einfach durch die Bemerkung, das könne und solle man eben ändern, entgegentreten, womit mein Argument ins Leere läuft.

Wie aber, wenn mein Diskurspartner ein Politiker ist? Wäre er dann nicht qua Amt an die bestehenden Regelungen und Gesetze gebunden? Würde das Argument dann nicht doch ziehen? Nun, es geht auch in diesem Fall ins Leere, denn ein Politiker ist an die Gesetze nur insoweit gebunden, wie wir alle: er unterliegt ihnen und wird bestraft, falls er gegen sie verstößt und verurteilt wird. Ansonsten aber darf er zu den Gesetzen jede denkbare Haltung einnehmen. Ja gerade er muß sie ändern wollen dürfen, dazu ist er schließlich da. Also ist es absoluter Unsinn, den Grünen vorzuwerfen, sie wollten eine andere Republik. Natürlich wollen sie eine andere Republik, das wollen offensichtlich alle Politiker, sonst säßen sie zufrieden im Sessel und agierten nicht so hektisch. Die Frage, die wirklich zu klären wäre, ist die, ob die Republik, die die Grünen wollen, besser wäre als die, die die Union oder die SPD sich wünschen.

Dem Argument vom bestehenden Gesetz liegt der fundamentale Fehlschluß zugrunde, daß eine Regelung dadurch, daß sie gilt, schon gerechtfertigt ist. Dieser weit verbreitete Irrglaube mag mit unserer Geschichte zusammenhängen, doch um so wichtiger ist es, daß wir ihn entgültig loswerden. Es sollte doch vielmehr umgekehrt sein, daß eine Regelung darum zum Gesetz wird, weil sie gerechtfertigt ist, begründet mit vernünftigen Argumenten, so daß sie auch inhaltlich gegen Kritiker verteidigt werden kann.

Dies gilt auch für das Grundgesetz. Der Parlamentarische Rat bestand nicht aus Übermenschen, die fähig waren, ein für alle Zeit angemessenes System von Rechtsgrundsätzen zu ersinnen, das keiner Änderungen mehr bedürfte. Seine Angehörigen waren vielmehr fehlbare Menschen, die in einer bestimmten historischen Situation, keinesfalls frei von äußeren Einflüssen und befangen durch die deutsche Schuld im Faschismus ein für diese widrigen Umstände erstaunlich gutes Provisorium zusammengeschustert haben, das ja auch später sehr oft geändert worden ist, übrigens auch nicht nur zum Besseren. Daher ist auch das Grundgesetz nach wie vor verbesserungsfähig, und es wäre schlimm, wenn diese Verbesserungen aus unbegründetem Respekt und Obrigkeitshörigkeit unterblieben. Schließlich müssen wir mit unseren Gesetzen leben.


Friesische Blätter