Soll man Werbung für Zigaretten verbieten?

Christian Sonneberg

Ein Richtlinienvorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sieht vor, Werbung für Tabakwaren zu verbieten. (Ratsdoktrin Nr. 6748 /91).

Am 11. März befaßten sich der Wirtschafts- und der Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag. Beide Ausschüsse lehnten ihn ab.

Es ist fast unbegreiflich auf welch niedrigem Niveau dieses Thema diskutiert wird. Auf der einen Seite scheint man der Meinung zu sein, es genüge auf die Gesundheitsschädlichkeit eines Produktes hinzuweisen um ein Werbeverbot oder gar ein Verbot des Produktes zu begründen. Auf der anderen Seite wird das Verbotsbegehren abgelehnt, weil die EG gleichzeitig den Tabakanbau subventioniere oder weil dadurch das Prinzip vom freien Warenverkehr verletzt werde. Warum fällt niemandem auf, daß die Subventionierung des Tabakanbaus auch falsch sein könnte und daß die Doktrin vom freien Warenverkehr keines der zehn Gebote ist? Einige Abgeordnete scheinen vollkommen unfähig zu sein, eine Frage rational und sachlich zu diskutieren und regelmäßig zu einer gerechten Lösung zu finden. An diesem Umstand kann ich bedauerlicherweise nichts ändern. Aber ich möchte wenigstens feststellen, welche Entscheidung getroffen werden sollte.

Welche Gründe gibt es für ein Verbot der Werbung für Tabakwaren? Das einzige Argument das Berücksichtigung verdient ist dieses: Tabakkonsum ist gesundheitsschädlich. Dem kann man ergänzend hinzufügen, daß auch schutzbedürfte Minderjährige (bis zu welchem Alter ein Mensch als minderjährig gelten sollte werde ich nicht entscheiden) durch Tabakwaren gefährdet sind und daß der Gebrauch von Tabakwaren regelmäßig mit erheblicher Belästigung nichtrauchender Menschen verbunden ist.

Einigen leuchtet es intuitiv ein, daß der Verbrauch gesundheitsschädigender Güter eingeschränkt oder gar verboten werden sollte. In ihrem missionarischen Eifer neigen diese Menschen nur allzuleicht dazu, den Nutzen der fraglichen Güter zu ignorieren. Aber zumeist entscheidet man sich freiwillig und mit Gründen für den Gebrauch gesundheitsschädigender Güter. Unter den Konsumenten von Tabakwaren finden wir auch eine beträchtliche Zahl von Ärzten denen man einigen Sachverstand kaum absprechen kann.

Viele Güter haben gesundheitsschädliche Nebenwirkungen: Süssigkeiten gefährden erheblich die Zähne - besonders die von Kindern, Automobile töten allein in Deutschland jedes Jahr über zehntausend Menschen, Waschmittel und Massentierhaltung gefährden unser Trinkwasser. Es gibt unzählige Beispiele; aber wir müssen hier nicht alle aufführen.

Einige Waren mögen schädliche Wirkungen haben, aber es sollte jedem einzelnen Bürger überlassen bleiben, selbst zu entscheiden, was geeignet ist seine Wünsche zu befriedigen. Und wir sollten auch jedem Gelegenheit geben, sich über Waren zu informieren und das Lobpreisen der Hersteller zu hören.

Dem einen mag der Tabakgenuß das eine oder andere Jahr seines Leben wert sein, der andere mag billigend in Kauf nehmen, daß er durch Auto fahren sich und andere gefährdet und die Luft verschmutzt und ein dritter mag es schätzen wenn seine Kinder ihm für eine Tafel Schokolade mit einem Lächeln danken und dabei ruhigen Gewissens in Kauf nehmen, daß der Gang zum Zahnarzt für seine Kinder immer unangenehmer wird.

Doch solange jemand nur sich selbst schadet, gibt es keinen guten Grund ihm den Konsum eines Gutes zu verbieten, auch nicht, entsprechende Werbung zu verhindern. Und selbst wenn jemand mit der Nutzung eines Gutes auch anderen schadet, wie z. B. Autofahrer, folgt eine Beschränkung keineswegs zwingend. In solchen Fällen müssen wir die verschiedenen Interessen feststellen, gewichten und abwägen um eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Ein interessantes Problem wirft der Jugendschutz auf. Wir haben einige gute Gründe für die Annahme, daß Minderjährige der Anleitung und des Schutzes bedürfen. Zwar ist das bei näherer Betrachtung nicht ganz so eindeutig wie es zunächst scheinen mag, und diese Frage ist sicher einen gepflegten Streit wert, aber hier ist nicht der Platz dafür. Daher werde ich für das folgende annehmen, daß Minderjährige nur mit Einschränkungen frei entscheiden können sollten. Einschränkungen, die geeignet sind Minderjährige vor Schaden zu bewahren, sind also grundsätzlich gerechtfertigt. Aber auch Jugendschutz rechtfertigt nicht jede Beschränkung. Auch hier sind jeweils alle Interesse sorgfältig abzuwägen.

Können wir, nachdem wir all diese Überlegungen angestellt haben, Tabakkonsum in irgendeiner Weise einschränken oder behindern? Nun, zunächst scheint es, daß wir Minderjährigen den Gebrauch von Tabak nicht gestatten sollten. Entsprechend sollte auch die Versorgung Minderjähriger mit Tabakwaren untersagt werden. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum man Erwachsenen verbieten sollte, zu rauchen. Sofern sie bereit sind, alle daraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen, wofür man sorgen kann, haben wir ihre freie Entscheidung zu respektieren wie ja auch wir wünschen, daß man unsere Entscheidungen respektiert.

Wie sieht es aber mit der Tabakwerbung aus? In der Tat gibt es Gründe für die Annahme, Zigarettenwerbung verführe zum Tabakkonsum. Und unter der Voraussetzung, daß Tabakwaren Minderjährigen prinzipiell zugänglich sind, kann das den Tabakverbrauch Unmündiger erhöhen. Aber abgesehen davon, daß Maßnahmen, die geeignet sind, Jugendliche wirkungsvoll daran zu hindern, Tabakwaren zu erwerben, erstens logisch und chronologisch vorgeordnet sind und zweitens solche Maßnahmen die jugendgefährdende Wirkung der Zigarettenwerbung ganz oder teilweise aufheben könnten, wäre zu zeigen, daß unser Interesse am Jugendschutz schwerer wiegt als das Interesse derer, die Tabakwerbung wünschen. Es ist aber klar, daß gegen Tabakwerbung nichts unternommen werden darf solange nicht einmal das mindeste unternommen wurde um die Verfügbarkeit von Tabak für Minderjährige einzuschränken, indem man beispielsweise den Automatenhandel unterbindet oder gar den Verkauf von Tabakwaren auf bestimmte Verkaufsstellen beschränkt.

Aber nicht nur Jugendschutzinteressen können gegen Tabakwerbung vorgebracht werden. Werbung, nicht nur für Tabakwaren, sondern auch Werbung für Süssigkeiten, Autos, alkoholische Getränke und anderes belügt die Konsumenten mindestens im dem Sinne, daß regelmäßig - und wie wir annehmen dürfen: mit Absicht - falsche Vorstellungen geweckt und wichtige Produkteigenschaften verschwiegen oder verharmlost werden. Wir können natürlich erwarten und verlangen, daß uns auch in der Werbung die Wahrheit gesagt wird - und nichts wichtiges verschwiegen. In diesem Sinne wäre es durchaus zu rechtfertigen, daß der werbenden Wirtschaft vorgeschrieben wird, ihrer Werbung aufklärende Hinweise hinzuzufügen, wie etwa: "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit." oder: "Süssigkeiten machen Ihre Kinder zahnlos." oder: "Auto fahren ist lebensgefährlich."


Friesische Blätter