Notizen zu einem fast vergessenen SkandalHans-Dietrich Jensen Ob Soldaten "potentielle Mörder" seien, wird gegenwärtig oft diskutiert. Leider wird sie dabei mit einer anderen Frage vermengt, nämlich der, ob es erlaubt sein sollte, zu behaupten, sie seien es. Bemerkenswert ist allerdings, daß die Diskussion um die erste Frage fast immer unter dem Titel der zweiten geführt wird. Demnach sieht es so aus, als ob ein gewisser Zusammenhang der beiden Fragen nicht zu leugnen sei, denn es könnte ja möglich sein, daß die Äußerung schon deshalb legitim sei, obwohl sie eine Beleidigung darstelle, weil sie wahr sei. So wird denn auch häufig vorgebracht, es sei ja ganz klar, daß Soldaten potentielle Mörder sind, jeder Autofahrer sei das und jeder Arzt, was sollte also schlimmes daran sein, es zu sagen und woher komme überhaupt die ganze Aufregung. Als Rechtfertigung ist dies jedoch zu kurz gegriffen, denn die minimale Interpretation - ein potentieller Mörder sei jeder, der den Tod eines Menschen verusachen könnte - wird dem Gehalt der aufgestellten These nicht gerecht, es wäre der ganze moralische Vorwurf gegen die Soldaten verpufft. Das kann also nicht gemeint gewesen sein. Die Pointe im Satz "Soldaten sind potentielle Mörder" liegt doch gerade darin, daß ihr Tun schon jetzt veruteilt wird. Im Vergleich mit dem Satz "Ärzte sind potentille Mörder" wird dies klar. Auch Ärzte nehmen das Risiko, einen Menschen zu töten billigend in Kauf, aber wir machen es ihnen nicht zum Vorwurf. Die Behauptung, die in obiger These also enthalten ist, lautet also: Soldaten handeln, indem sie die Gefahr, als Soldaten den Tod eines Menschen zu verusachen, in Kauf nehmen, unmoralisch. Interessant ist übrigens, daß es wahrscheinlich nie zum Prozeß gekommen wäre, wenn die Behauptung in dieser Form behauptet worden wäre, und nicht in der scharfen und pointierten Fassung. Wichtig ist jedoch zunächst, daß keineswegs klar ist, ob Soldaten in dem näher bestimmten Sinne unmoralisch handeln, oder nicht. Darüber kann man lange und mit sehr guten Gründen streiten, es gibt für beide Seiten hervorragende und schlagkräftige Argumente. Es hängt hier letzlich daran, wie man die Konzeption oder besser den Versuch, den Frieden durch Abschreckung zu sichern, beurteilt. Dabei sollte man allderings den Fehler vermeiden, zu sagen, der gegenwärtige Zustand sei unmoralisch, weil sich ein anderer, besserer denken ließe. Schließlich ist die Forderung nach allgemeiner Abrüstung inzwischen unstrittig, doch haben wir uns gegenwärtig bei der Beurteilung des Handelns von Soldaten damit auseinanderzusetzen, ob es einen guten Grund für ihr Handeln gibt, und den gibt es, solange andere Staaten ebenfalls Armeen unterhalten, und es denkbar ist, daß sie diese gegen uns einsetzen. Das heißt, daß es moralisch unbedenklich sein kann, Armeen zu haben, obwohl es besser wäre, keine zu haben, woraus nämlich nur folgt, daß man versuchen muß, die Armeen in einem Abrüstungsprozeß abzuschaffen. Der Punkt ist dabei einfach der, daß es Umstände geben kann, die eine Sache legitimieren, die unter anderen Umständen moralisch verwerflich wäre. So kann man zum Beispiel sogar den Abwurf der Atombombe auf Hiroshima damit rechtfertigen, daß der Krieg weit mehr Menschenleben gekostet hätte, wenn der Abwurf unterblieben wäre. Die Wahrheitsfrage kann in bezug auf die fragliche Behauptung also sehr kontrovers erörtert werden, was interessierte Menschen bei Gelegenheit von mir aus tun sollten. Die Frage, ob man Behauptungen dieser Art öffentlich aufstellen dürfe, muß somit vollkommen von jener getrennt werden, da man sonst in eine zu umfangreiche Diskussion eintritt, deren Wert für unser Problem nicht klar ist. Ich möchte daher die These vertreten, daß Behauptungen solcher Art in der politischen Auseinandersetzung jederzeit erlaubt sein sollten, und zwar unabhängig davon, ob sie wahr oder falsch sind. Damit behaupte ich nicht, daß man sich ständig derartige Sätzte um die Ohren hauen soll, sondern nur, daß man nicht dafür bestraft werden soll, wenn man es mal tut - die sogenannten Abtreibungsbefürworter befürworten eigentlich ja auch nicht die Abtreibung sondern nur das Recht auf Abtreibung. Sollte ich meine These gut begründen können, wäre damit im nachhinein sogar die pragmatische Überlegung, die dazu führte, die Wahrheitsfrage als irrelevant zu behandeln, legitimiert. Wenn es darum geht, zu begründen, daß etwas erlaubt sein sollte, so ist das schon eine merkwürdige Situation, denn eigentlich sollte ja alles erlaubt sein, was nicht unbedingt verboten sein muß. Von daher sind doch eher meine Gegner in der Pflicht, etwas zu beweisen. Leider haben sie die Tradition und die geltende Rechtslage auf ihrer Seite - die Urteilsbegründung räumt ja ein, daß es im Grunde genommen verboten sei, eine derartige Äußerung zu machen -, so daß jetzt doch eine Argumentation für die Abschaffung eines Verbotes erforderlich ist. Die Lage ist hier also genau wie beim Schwangerschaftsabbruch und beim Betäubungsmittelgesetz. Entsprechend analog ist auch die Argumentationsfigur. Ich werde zu zeigen suchen, daß eine Abschaffung des Verbotes in unser aller Interesse liegt, oder ausführlicher, daß jeder, der bei klarem Verstand und guten Willens also argumentationsbereit ist, im Diskurs dazu müßte gebracht werden können, einzusehen, daß eine Abschaffung des Verbotes auch in seinem Interesse läge. Wenn dies gezeigt ist, so ist meiner Ansicht nach klar, daß das Verbot abgeschaft werden sollte. Dabei unterstelle ich natürlich eine säkulare Moral, das heißt, ich lasse Erwägungen wie die, das Verbot könnte eventuell Gott gefallen und sollte daher bestehen bleiben, außer Acht, denn Verbote werden von uns gemacht, damit sie uns nützen. Zunächst wollen wir sehen, ob Äußerungen dieser Art jemandem schaden. Sie sind ja angeblich ehrenrührig. Welche Art von Ehre wird denn hier vorgeschoben, welcher Ehrbegriff liegt denn unserer Gesetzgebung zu Grunde? Es ist im Kern jene Vorstellung der ritterlichen Ehre, die nicht aus der Person erwächst sondern aus dem äußerlichen Verhalten der anderen gegen diese Person und die daher von jedem ruiniert werden kann, der nur eine Beleidigung auszusprechen wagt. Früher war es das Mittel der Wahl, den Frechling auf der Stelle umzubringen, um die Ehre nicht zu verlieren. Heute geht das nicht mehr. Es ist nötig den langen Weg vor Gericht zu gehen - ein Verfahren, das dem Wesen dieser Art von Ehre in keiner Weise gerecht wird, denn eine Gerichtsentscheidung kann in keinem Fall die verlorene Ehre wiederherstellen, ist es doch keine Frage eigenen Mutes, vor Gericht zu gewinnen. Der Zweck des Duells war ja nicht, den Übelredner zu töten, sondern das war daselbst doch nur das Mittel, die eigene Tapferkeit zu demonstrieren und so die Ehre sich wieder zu verdienen. Das ist eine Ehre für Menschen, die auf die formale Achtung durch andere angewiesen sind, weil ihnen das abgeht, was einen Menschen gegen Beleidigungen imun macht: Größe. Dennoch stellt unser Recht gerade diese Ehre unter seinen Schutz. Für unsere Zwecke ist hier aber nur die Frage von Belang, ob eine Verletzung dieser Ehre einen Schaden bedeutet. Schaden heißt hier nicht, daß subjektiv eine Schädigung empfunden wird, sondern es müßte schon ein objektiv meßbarer Schaden entstehen, wie ihn etwa ein Geschäftsmann vor Gericht geltend macht, wenn ihm wegen einer üblen Nachrede die Kunden ausbleiben. Der bloß subjektive Schmerz kann deshalb nicht zählen, weil dies ein beliebiges Argument wäre. Jemand könnte ja einfach behaupten, es bereite ihm Pein, die Politik der Bundesregierung zu sehen, aber schadet sie ihm darum? Damit wird die subjektiv empfundene Kränkung nicht geleugnet, sie ist lediglich ein Argument, mit dessen Hilfe alles begründet werden kann, und das daher hinter allen Argumenten, die auf nicht bloß subjektive Belange abstellen, hintansteht. Mehr als eine subjektiv empfundene Kränkung ist aber von einer Beleidigung nicht zu befürchten. Einen objektiven, etwa gesundheitlichen Schaden wird man in der Regel nicht erwarten können. Die einzige Möglichkeit, die sich bietet liegt in einem Verlußt gesellschaftlichen Prestiges. Darin wäre in der Tat eine eigentliche Schädigung zu sehen, die sogar einige Relevanz für unser Thema hat. Ich halte es allerdings für sehr unwahrscheinlich, daß der Sozialstatus von Soldaten unter der oben zitierten Bemerkung de facto gelitten hat. Bei denjenigen Menschen, die der Äußerung zustimmen würden, haben Soldaten wahrscheinlich schon vorher in der moralischen Einschätzung schlecht abgeschnitten, und die, die die Behauptung zurückweisen, werden ihre Meinung über Soldaten auch nicht geändert haben. Wichtig ist jedoch, daß, selbst wenn die Aussage, Soldaten seien potentielle Mörder, bei ihrer öffentlichen Äußerung zahlreiche Menschen überzeugt und so zu einem Ansehensverlußt der Berufsgruppe Soldaten führt, dieser Schaden nicht moralisch eingeklagt werden kann. Das ist auf den politischen Charakter der Aussage zurückzuführen. Was ist daran das Besondere? Sind Äußerungen, die im politischen Dialog gemacht werden, etwa jenseits der elementaren Höflichkeitsregeln? Diese Fragen kommen automatisch, lassen sich aber befriedigend beantworten. Das besondere des politischen Redens liegt in seiner Relevanz für unser Leben. Daran, daß wir die richtigen politischen Entscheidungen treffen, hängt nicht nur unser Wohlbefinden, sondern auch unser gemeinsames Überleben. Wir können uns nur sehr beschränkt erlauben, Chancen zu verpassen - die nächste könnte die letzte sein. Daher liegt es in unserem unmittelbaren Interesse, die politische Rede gesondert zu behandeln. Das heißt sogar, die Höflichkeit der Dringlichkeit nachzuordnen. In Fragen, von denen nichts als reine akademische Systematik abhängt, tritt die Höflichkeit in volle Rechte, gilt es jedoch, unser Leben zu verbessern oder gar zu retten, so hat die Höflichkeit lediglich den Charakter schmückenden Beiwerks, das zwar ganz angenehm ist, aber warten kann, bis die wichtigen Dinge erledigt sind. Aber kann man nicht alles auch höflich sagen? Gewiß kann man das, doch etwas sagen reicht meist nicht aus. Die politische Rede ist nicht darum wichtig, daß sie die Wahrheit herbeiführt oder Erkenntnisse bringt, sondern darum, daß sie etwas bewegt. Sie lebt nicht wesentlich vom Inhalt als vielmehr von ihrer Wirkung. Es nützt uns nicht, wenn wir nachher alle wissen woran wir zugrunde gingen. Der Punkt ist nicht der, daß es "an sich" geboten ist, höflich zu sein, den Gesprächspartner nicht zu beleidigen, was ich gar nicht leugnen will, sondern der, daß das "an sich" hier geschenkt ist. Auf den Anspruch der höhren Moral, die ewig gültig in Hinterwolkenkuckucksheim sehr gut untergebracht ist, können und müssen wir hier und pfeifen. Die politische Diskussion ist ein recht pragmatisches Geschäft. Hier haben wir es nicht mit einer idealen Diskurssituation zu tun, in der die Teilnehmer handlungsentlastet ihre gegenseitigen Interessen zur Geltung bringen, um einen allseitigen Konsens zu erzielen - leider haben wir es damit nicht zu tun. Unsere Lage läßt einen handlungsentlasteten Diskurs nicht zu. Gegenwärtig kann eine Beschränkung der politischen Rede also nicht in unserem Interesse liegen, denn wir können nicht einmal mehr wissen, was dringend ist und was noch warten kann. Jede Äußerung, die pointiert einen Punkt klar macht, hilft uns, und sei sie noch so einseitig, bei der Entscheidungsfindung. Selbstverständlich ist auch die schärfste und persönlichste Kritik an so einer Äußerung in der politischen Diskussion notwendig und muß vorgetragen werden. Polemik hat wieder eine Existenzberechtigung - auf allen Seiten. Der Grund dafür, liegt darin, daß das, was in der Diskussion verhandelt wird, uns alle angeht und unser aller Engagement erfordert. Darum sind Expertendiskussionen, die sich dem Verständnis der meisten notwendiger Weise entziehen, nicht überflüssig, es muß jedoch auch Raum sein für Äußerungen, die Furore machen, und es wäre sogar gefährlich, wenn wir diese Statements kriminalisierten. |