"Wahrheit ist diejenige Lüge, die das Mensch genannte Tier zum Überleben braucht." (Nietzsche)

Christian Sonneberg

Der Aphorismus von Nietzsche tritt in Form einer Definition auf. Er will, so scheint es, die Bestimmung von "Wahrheit" leisten. Indem er sie durch ihren Nutzen und Wert für das Leben charakterisiert, reiht er sich unter die vulgärpragmatischen Wahrheitsdefinitionen, die darin übereinstimmen, daß eine Überzeugung ganau dann wahr sei, wenn es uns nützt, sie für wahr zu halten.

Nietzsche aber geht weiter. Er denunziert diesen Wahrheitsbegriff zugleich als Inbegriff der Lüge. Ein Glaube mag zwar für unser Leben nützlich sein, im Grunde jedoch ist er so unberechtigt, wie jeder andere auch. Die Wahrheitsfrage ist von seiner Nützlichkeit nicht im geringsten berührt.

Während er diese Wahrheit als Lüge entlarvt, nimmt er aber für sich einen privilegierten Standpunkt in Anspruch, von dem aus er dieses einsehen kann. Hier zeigt sich, daß Nietzsche - ganz im Sinne der Bewußtseinsphilosophie nach Descartes - für sich private Evidenzen reklamiert, die es ihm ermöglichen, die Wahrheit der anderen als deren Lebenslüge zu erkennen: alle anderen irren, nur ich sehe klar.

In diesem Spannungsfeld steht der Aphorismus, aus ihm zieht er seine ironische Widersprüchlichkeit. Denn schließlich muß er sich der Tatsache stellen, daß er als Satz seine doch beanspruchte Wahrheit zugleich auf bloß nützliche Falschheit reduziert, und damit muß Nietzsche alle Hoffnung darauf, seine Erkenntnis mitteilen zu können, fahren lassen. Hier öffnet sich die Perspektive auf eine dritte Dimension der Wahrheit jenseits von Nützlichkeit für das Leben und Evidenz für ein einzelnes Bewußtsein, die Nietzsche nicht explizit problematisiert, die ihn jedoch unweigerlich einholt, wenn er seine Erkenntnis über das Wesen der Wahrheit mitteilen will.

Würde Nietzsche seine Evidenzen für sich behalten, so könnte er seinen privilegierten Standpunkt ohne Selbstwiderspruch einnehmen. Indem er aber den Aphorismus behauptet, mit Wahrheitsanspruch behauptet, beansprucht Nietzsche, daß es im Prinzip über den Sachverhalt Konsens geben müßte, daß sich jeder denkende Mensch über kurz oder lang jener Position anschließen müßte. Damit aber erlischt die Möglichkeit privater Erkenntnis. Plötzlich wird die Wahrheit öffentlich.

An dieser Stelle ist die Versuchung groß mit Hegel von einem dialektischen Dreischritt zu sprechen. Die in Nietzsches Aphorismus kontrastierten Positionen stehen in einem wunderbaren Widerspruch, der seiner Auflösung zustrebt und gleichzeitig schon auf sie hinweist, indem er als Behauptung schon einen Wahrheitsanspruch mit sich bringt, der weder auf bloße Nützlichkeit reduzierbar noch im Sinne privater Evidenzen für ein einzelnes Bewußtsein rekonstruierbar ist. Dieser Wahrheitsanspruch ist von vornherein interpersonal und intersubjektiv verfaßt, wird doch eine Aussage als konsensfähig in den Diskurs eingebracht.

So weist ausgerechnet Nietzsche in seiner absoluten Relativierung aller Wahrheit auf unsere pragmatischen Interessen sowohl über den wahrheitstheoretischen Pragmatismus als auch über den methodischen Solipsismus der Bewußtseinsphilosophie hinaus auf einen konsensualistischen Wahrheitsbegriff der Intersubjektivität.


Friesische Blätter