Kanzler wieder im Recht!Konrad F. Merny Am 19. Juni 1991 bat die Parlamentsgruppe PDS/LL die Bundesregierung um Auskunft, ob das staatliche Gewaltmonopol auch vom Bundeskanzler anerkannt würde. Die Anfrage bezog sich auf einen Vorfall in Halle, wo der Kanzler, nachdem er von einigen Eiern getroffen wurde, von seinen Begleitern nur mit Mühe davon abgehalten werden konnte, körperliche Nähe zu den Attentätern zu suchen. Die Angelegenheit dürfte allen Lesern in Erinnerung sein. Die PDS/LL fragte weiter, ob das Bundeskanzleramt daran denke, sich von der "Rangelei" des Bundeskanzlers zu distanzieren, wann sich ein Kanzler der Bundesrepublik das letzte Mal geprügelt habe und ob die Bundesregierung denke, daß der Kanzler in dieser Situation ein gutes Vorbild für die Jugend abgegeben habe. Die vermeintliche Unbeherrschtheit des Kanzlers wird von vielen Bundesbürgern mißbilligt. Aber einige andere gestehen auch Mitgliedern der Regierung menschliche Reaktionen zu, seien sie auch - aus räumlicher und zeitlicher Distanz betrachtet - nicht unbedingt richtig. Der Bundeskanzler hat aber weder die Mißbilligung der einen verdient, noch ist er auf die Nachsicht der anderen angewiesen. Vielmehr hat der Regierungschef von seinem Recht als Staatsbürger in vorbildlicher Weise Gebrauch zu machen versucht. In Paragraph 229 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: "(.) wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt (.), handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde." Der Kanzler hat, so muß man annehmen, nichts anderes versucht, als die halbstarken Eierwerfer festzunehmen, um sie wegen Sachbeschädigung zur Rechenschaft ziehen zu können. In der damaligen Situation durfte er durchaus annehmen, daß er die Reinigung seines Anzuges selber bezahlen müßte, falls er nicht selbst die Flucht der Täter verhindere. Es sollte uns zu denken geben, daß die Wahrnehmung eines selbstverständlichen Rechts mißbilligt wird, während asoziales Gesindel, daß eine ernste politische Auseinandersetzung zum Anlaß nimmt, ein gemeines und politisch verantwortungsloses Verbrechen zu begehen um sein Bedürfnis nach perversen Späßen zu befriedigen, ohne Tadel und verdiente Strafe, von vielen womöglich heimlich bewundert, davonkommt. Möge der allmächtige Gott unserer Regierung die Kraft geben, in diesem Saustall mit eisernem Besen auszukehren und - unbeirrt durch verblendete Ideologen - mit harter Hand unser einiges Deutschland in Ordnung zu bringen. |