10 000 DM für Rebmann-Portrait

Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP beschloß der Haushaltsausschuß am 21. September 1988 seine Zustimmung zu einer Portraitierung des Generalbundesanwaltes Kurt Rebmann zu geben. Die Kosten werden voraussichtlich zehntausend DM betragen.

Die Vertreter der Oppositionsparteien protestierten heftig; Vertreter der Partei DIE GRÜNEN vertraten die Ansicht, daß ein gutes Foto zeitgemäßer und wesentlich billiger sei. Die Vertreter der Regierungsparteien hingegen erklärten, die Generalbundesanwälte der Bundesrepublik seien bisher alle portraitiert worden, die Portraitierung sei also inzwischen Tradition und als solche erhaltenswert.


Friesische Blätter