Ämterpatronage wird mehrheitlich gebilligtBei den Beratungen für den Etat des Justizministeriums für 1989 beschloß der Haushaltsausschuß mit den Stimmen der Regierungsparteien und gegen die Stimmen der Opposition den Titel "Erfassung und Erforschung von Rechtstatsachen" um 50 000 DM auf 450 000 DM zu kürzen. Für dieselbe Titelgruppe beantragten die Abgeordneten der Partei DIE GRÜNEN die Einrichtung eines Titels "Rechtstatsachenforschung zur Ämterpatronage der Parteien" den sie mit 50 000 DM veranschlagten. Sie begründeten ihren Antrag damit, daß in den öffentlich-rechtlichen Medien und auf allen Stufen der Verwaltung das Parteibuch eine Bedeutung erlangt habe, die mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar sei. Vertreter der Fraktion der FDP warfen den Grünen vor, daß ihr Antrag Behauptungen enthalte, die bewiesen werden müßten, lehnten aber die für den Beweis erforderlichen Geldmittel ab. Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Ansicht, man müße froh sein, daß soviele Menschen den demokratischen Parteien beitreten würden, verschwiegen aber, daß sie nur froh sind, solange viele Menschen ihrer demokratischen Partei beitreten, wofür sie ja entsprechende Anreize schaffen. Auch die CDU/CSU lehnte den Antrag der GRÜNEN ab. Die Abgeordneten der SPD behaupteten, solange es Parteien gäbe, würden Ämter nach dem Parteibuch vergeben, mal mehr und mal weniger, ein Gutachten könne daran nichts ändern. Weil sie dessen aber sicher sein wollten, stimmten auch die Abgeordneten der SPD gegen den Antrag. |