Der Rektor erscheint auf der 8. Frauenversammlung und fordert die Nachwahl weiterer Frauenbeauftragten, obwohl ihm bekannt ist, dass die rechtliche Grundlage dafür nicht gesichert ist. Die Begründung für die Nachwahl zieht der Rektor aus seinem Wunsch nach Teilnahme einer ihm und dem Hochschulrat genehmen Frauenbeauftragten bei den Hochschulratssitzungen.