next up previous contents
Next: Rektor Howe: Prof. Kuropka Up: Beleidigungen, Tätlichkeiten, Diffamierungen Previous: Rektor Howe prügelt Studenten

Es soll Gesetze geben? - Aber über dem Gesetz steht mein Amt!

Fünf Beispiele:

1.
Auf Veranlassung von Rektor Howe wird die Pressereferentin der Hochschule Vechta mit dem Dienstwagen von einer Vertretung der Frauenbeauftragten und des Personalrates in der Privatwohnung aufgesucht, um ihr die Kündigung persönlich zu überreichen. Da die Pressereferentin in der Privatwohnung nicht angetroffen wird, erfolgen weitere Überprüfungen u. a. durch Telefongespräche per Handy vor der Privatwohnung.

2.
Rektor Howe verteilt ein von ihm angefertigtes Schreiben mit Anschuldigungen gegen einen Privatdozenten, der eine Lehrstuhlvertretung wahrnimmt, umfangreich innerhalb der Hochschule, an den Hochschulratsvorsitzenden, den AStA und an den Präsidenten der Heimatuniversität des Privatdozenten.

3.
Das Schreiben des Mitarbeiters des Arbeitsamtses Vechta Rainer Hoppe von Ende September 1998, gerichtet an den Rektor, Prof. Dr. Howe, mit unhaltbaren Vorwürfen und Beleidigungen gegen eine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Interdisziplinäre Gerontologie wird vom Rektor sofort an alle Organisationseinheiten in der Hochschule und an den Geschäftsführer des Hochschulrates per Fotokopie verteilt. Es handelt sich bei dem Vorgehen von Prof. Dr. Howe um Amtsmissbrauch, Umgehen des Kanzlers, des Personalrates und der Frauenbeauftragten, Verletzung des Datenschutzes und Verletzung der Fürsorgepflicht. Amtsmissbrauch liegt insbesondere im Hinblick darauf vor, dass sich die Vorwürfe des Herrn Hoppe als unhaltbar erwiesen haben.

4.
Ein Rundschreiben des Rektors (27.11.1998) zur Vernichtung personenbezogener Daten löst Erstaunen aus. Denn diese personenbezogenen Daten waren zuvor vom Rektor selbst umfangreich verteilt worden. Offensichtlich nimmt der Rektor an, dass mit einer Rückrufaktion der Straftatbestand des Verteilens der personenbezogenen Daten rückgängig zu machen ist. Er nimmt sicherlich auch an, dass ein Bankräuber, der das geraubte Geld zurückgibt, Straffreiheit genießt.

5.
Als geschäftsführender Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Gerontologie versuchte Prof. Dr. Howe schon vor der Verselbständigung Vechtas, über den Präsidenten der Universität Osnabrück, zu der Vechta damals gehörte, dienstrechtliche Maßnahmen gegen eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts einzuleiten. Ein Überprüfen des Sachverhalts durch die Universität Osnabrück ergibt, dass für ein Einleiten von dienstrechtlichen Maßnahmen keine Veranlassung besteht.


next up previous contents
Next: Rektor Howe: Prof. Kuropka Up: Beleidigungen, Tätlichkeiten, Diffamierungen Previous: Rektor Howe prügelt Studenten

1999-07-26