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Rektor Howe prügelt Studenten

Am 18. Juli 1997 sollte eine Sitzung des Hochschulrates der Universität Vechta stattfinden. Auf der Tagesordnung, die etwa eine Woche vorher bekanntgegeben wurde, stand unter anderem die Auflösung der Fachbereichsstruktur. Aus diesem Grund beschloss eine eilends einberufene Vollversammlung der Studentenschaft mit überwältigender Mehrheit, dem Hochschulrat durch eine Kundgebung deutlich zu machen, dass dies weder im Interesse der Studenten noch der Universität als Ganzer sei.

Die Hochschulratssitzung wurde, als der Vorsitzende von der geplanten Kund- gebung hörte, kurzfristig an einen anderen Ort verlegt (ursprünglich war die Universität als Sitzungsort vorgesehen). Der gesetzliche Vertreter der Studentenschaft im Hochschulrat sowie die Frauenbeauftragte und die als Gäste zu verschiedenen Tagesordnungspunkten geladenen Dekane wurden von der Umverlegung nicht unterrichtet. In dem Bericht des Studenten, der als beratendes Mitglied des Hochschulrates das Recht hatte, an dieser Sitzung teilzunehmen, heißt es:

"Als fünfzehn Minuten vor Beginn der Sitzung noch keines der Hochschulratsmitglieder eingetroffen war, fragte ich im Vorzimmer des Rektors nach, ob der Hochschulrat wie geplant im Sitzungszimmer der Hochschule tagen werde. Die Sekretärin des Rektors bejahte dies. Aber als um 10 Uhr 30, dem offiziellen Beginn der Sitzung, der Kanzler, die Frauenbeauftragte und ich allein im Sitzungszimmer standen, war klar, dass die Sitzung an einem anderen Ort stattfinden würde. Ich fragte nochmals die Sekretärin des Rektors, ob bekannt sei, wo die Sitzung stattfinde. Sie gab an, nichts davon zu wissen. Etwa um 10 Uhr 35 erfuhr ich, dass der Rektor dem Geschäftsführer des Hochschulrates geholfen habe, Akten in dessen Auto zu verladen und daher wissen müsse, wo die Sitzung stattfinde. Ich betrat also nochmals das Vorzimmer des Rektors und bat seine Sekretärin, mit Herrn Howe sprechen zu dürfen. Sie gab an, dass sich der Rektor in einer Besprechung befinde. In der Überzeugung, widerrechtlich von der Sitzung des Hochschulrates ferngehalten werden zu sollen, betrat ich dann das Zimmer des Rektors, in dem er allein saß, und forderte ihn auf, mir den Ort der Hochschulratssitzung bekanntzugeben. Der Rektor wies mich an, sein Büro zu verlassen. Ich wiederholte meine Aufforderung noch einmal. Herr Howe rief erneut "Raus!" und rannte um seinen Schreibtisch herum auf mich zu und stieß mich mit dem ganzen Gewicht seiner Person zur Tür hinaus, wo ich auf zwei andere Studenten fiel, die inzwischen hinter mir in der Tür gestanden hatten. Dann schloss Herr Howe die Tür zum Vorzimmer - nur, um sie gleich wieder zu öffnen und mich nochmals in Richtung Flur zu stoßen; gleich darauf schlug er auf einen der anderen beiden Studenten, der gerade seinen Fotoapparat aufheben wollte, ein und beförderte ihn mit einem Tritt aus dem Vorzimmer. Keiner von uns hat auch nur den geringsten Versuch unternommen, sich zu verteidigen.

Kurz nach diesem Vorfall gelang es dann auch ohne die Mithilfe des Rektors, den Ort der Hochschulratssitzung festzustellen. Alle Studenten zogen daraufhin zum Vechtaer Rathaus. Nur eine einzelne Studentin blieb zurück, um das Telefon zu bedienen. Diese Studentin muss aber sehr böse ausgesehen haben; denn der Rektor bestellte nun eine Polizeieskorte, die ihn zur Hochschulratssitzung begleiten sollte. Während der Hochschulratssitzung haben Herr Howe und ich uns - vor einem Dutzend Zeugen - darauf geeinigt, den Vorfall auf sich beruhen zu lassen. Das hinderte ihn aber nicht daran, noch am selben Abend ein Gespräch mit dem Journalisten Damian Ryschka zu führen, der gleich am nächsten Tag einen die Wirklichkeit grob entstellenden Bericht abgab. Nach dem, was in der Oldenburgischen Volkszeitung zu lesen war, waren der Rektor das Opfer und eine aufgehetzte Horde gewaltbereiter Studenten die Täter. Dies hatte übrigens Methode. Herr Ryschka hat viel über die Universität und auch die Aktivitäten der Studentenschaft geschrieben, aber geredet hat er mit uns nicht. Seine einzige Informationsquelle war immer der Rektor, eventuell noch der Geschäftsführer des Hochschulrates. Aber noch schlimmer als dieses vollkommen unethische Verhalten Ryschkas finde ich, dass diese Art von Journalismus vom Chefredakteur und der Geschäftsleitung [der Oldenburgischen Volkszeitung] noch gedeckt bzw. geduldet wurde.

Wir, Vertreter von AStA, Studentenparlament und ich, haben uns angesichts der verleumderischen Presseberichte entschlossen, in die Offensive zu gehen und Herrn Howe wegen Körperverletzung anzuzeigen. Vor allem erhofften wir uns davon, dass im Rahmen einer objektiven Untersuchung festgestellt würde, was wirklich passiert sei. Herr Howe hat dann zwar - gegenüber Vertretern der Presse - eine Gegenanzeige wegen Hausfriedensbruchs angekündigt, seine Drohung aber natürlich nicht wahr gemacht. Statt dessen hat er Anwälte beauftragt, mich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu zwingen. So sollte ich die Behauptung widerrufen, er - Howe - habe Studenten getreten und mich daran hindern wollen, an der Hochschulratssitzung teilzunehmen. Aber dieser Versuch war zu absurd, um erfolgreich sein zu können. Nun ermittelte zunächst die Staatsanwaltschaft.

Inzwischen hatte der Vorsitzende des Hochschulrates, Herr Dr. Koch, seine Vermittlung angeboten. Wir haben das Angebot dankend angenommen, aber auch deutlich erklärt, dass eine einfache Entschuldigung von Herrn Howe nicht ausreiche. Mindestens müsse Herr Howe einen tauglichen Versuch unternehmen, seine Darstellung des Vorfalls öffentlich zu korrigieren. Es sei für uns nicht hinnehmbar, dass wir der Öffentlichkeit als eine Bande von Randalierern verkauft werden. Die Staatsanwaltschaft hat nach ein paar Monaten entschieden, dass das Verfahren eingestellt werde, wenn Howe 500 DM in die Staatskasse zahle. Das hat er aber nicht getan, und so wurde das Verfahren zunächst weitergeführt und dann - für uns überraschend - eingestellt. Der Grund war das mangelnde öffentliche Interesse . Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, und schließlich hat sogar der zuständige Staatsanwalt erklärt, dass er unserer Darstellung folge. Es gab ja auch genug Zeugen! Aber "sowohl die Folgen der Tat als auch die Tathandlung selbst liegen weit unter dem Maß, das üblicherweise bei Körperverletzungsdelikten anzutreffen ist ... Ein öffentliches Verfolgungsinteresse an der Strafverfolgung liegt ebenfalls nicht vor. ... Dabei ist zu bedenken, dass der Beschuldigte auch ohne die Einwirkung einer Strafe durch das Ermittlungsverfahren ausreichend gewarnt ist. Weitere gleichgelagerte Taten sind nicht zu erwarten. Insoweit entfällt das Verfolgungsinteresse der Allgemeinheit trotz des entsprechenden Presseechos." Damit war das Verfahren wiederum eingestellt.

Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde brachte keinen Erfolg. Der Vertreter des Ministeriums gab an, dass die Einstellung des Verfahrens zeige, dass für disziplinarrechtliche Schritte kein Anlass bestehe. Das ist insofern empörend, als nach Auskunft der Staatsanwaltschaft das Ministerium Akteneinsicht hatte.

Dieses Erlebnis war für Freunde des Rechtsstaats höchst ernüchternd."


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1999-07-26